Unfall im Home-Office: Was zählt als Arbeitsunfall?

Stolperfallen, Rutschgefahr und kantige Ecken: Auch im Home-Office lauern Verletzungsrisiken. Doch wie verhält es sich mit Unfällen bei der Heimarbeit? Was zählt als Arbeitsunfall und was nicht? Wir verschaffen einen Überblick.

Unfall im Home-Office: Was zählt als Arbeitsunfall?

Unfallversicherung unterscheidet nach Handlungstendenz

Sicher im Home-Office arbeiten: Diese Intention haben Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter im Zuge der Corona-Pandemie zum Arbeiten nach Hause geschickt haben. Die Gefahr, sich in den eigenen vier Wänden mit dem Virus zu infizieren, ist zu Hause sehr viel geringer als etwa im Großraumbüro oder auf dem Weg zur Arbeit mit den Öffentlichen. Doch ganz sicher sind die Mitarbeiter auch im Home-Office nicht. Denn dort lauern andere Risiken, die mit Unfällen und Verletzungen einhergehen können. Aber wie verhält sich das? Wann zählt ein Unfall im Home-Office als Arbeitsunfall? Ist man dort überhaupt unfallversichert?

Wenn der Arbeitsplatz im Büro dem Home-Office gewichen ist, verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeits- und Wohnraum. Umso unklarer ist es, wann man unfallversichert ist, wenn man sich während der Arbeitszeit im Home-Office verletzt. Die gute Nachricht zuerst: Der Unfallversicherungsschutz greift auch zu Hause. Die schlechte Nachricht: Das Bundessozialgericht differenziert hier nach Handlungstendenz. 

Was bedeutet Handlungstendenz?

Für das Sozialgericht ist bei der Arbeit im Home-Office nicht der Ort entscheidend, wo der Unfall zu Hause passiert, sondern in welchem Zusammenhang. Verletzt man sich, während man einer beruflichen Aufgabe nachgeht, steht man unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Verletzt man sich dagegen bei eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten, wie im Juristenjargon private Tätigkeiten genannt werden, kommt die Versicherung nicht für die Kosten auf.

Was bedeutet das nun konkret?

Zunächst einmal: Der Unfall muss sich nicht zwangsläufig im Arbeitszimmer oder am Arbeitsplatz zu Hause ereignen, um versichert zu sein. Betriebswege können bei der Heimarbeit innerhalb der Wohnung liegen und den privaten Teil mit dem beruflichen Teil der Räumlichkeiten verbinden. 

Ein paar Beispiele zur Veranschaulichung:

  • Das Arbeitszimmer einer Angestellten befindet sich im Obergeschoss ihrer Maisonette-Wohnung. Sie muss für die Arbeit den Router neu starten, der in der unteren Etage im Wohnzimmer steht. Auf dem Weg dorthin stürzt sie auf der Treppe. Hierbei handelt es sich um einen Arbeitsunfall, weil sie mit dem Gang zum Router ihrer beruflichen Tätigkeit nachgegangen ist. 

  • Dieselbe Angestellte stürzt auf derselben Treppe, weil der Postbote geklingelt hat und sie unachtsam zur Haustür geeilt ist. In dem Päckchen, das der Postbote liefert, befindet sich eine private Bestellung der Mitarbeiterin. Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht, weil es sich um eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit handelt, der die Mitarbeiterin nachgegangen ist.

  • Ein Mitarbeiter bekommt während der Arbeit im Home-Office Hunger. Er verlässt kurz den heimischen Arbeitsplatz, um sich einen Joghurt aus dem Kühlschrank zu holen. Dabei klemmt er sich den Finger in der Kühlschranktür ein, der daraufhin blutet und anschwillt. Das ist kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung, weil Verletzungen in Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme im Home-Office nicht versichert sind – Unfälle im Zusammenhang mit Toilettengängen übrigens auch nicht.

  • Derselbe Mitarbeiter macht im Home-Office Ablagetätigkeiten und sortiert Unterlagen. Dabei tackert er sich versehentlich in den Finger. Dieser fängt an zu bluten und schwillt an. In diesem Fall greift die Unfallversicherung, weil die Verletzung im Zusammenhang mit einer dienstlichen Tätigkeit entstanden ist.

  • Der Chef bekommt im Home-Office einen Anruf auf seinem Diensthandy. Die Gesprächsqualität ist schlecht. Also geht er vom Arbeitszimmer in die Küche, weil er weiß, dass er dort besseren Netzempfang hat. Auf dem Weg zur Küche stolpert er über den Hund, der im Flur schläft. Der Chef bricht sich dabei das Bein. Die Unfallversicherung kommt hier in der Regel für den Schaden auf, weil der Gang in die Küche dienstlich motiviert war.

Die Grenzen verschwimmen im Home-Office

Ganz so eindeutig wie in den genannten Beispielen verhält es sich jedoch nicht immer bei einem Unfall zu Hause, wo ja bekanntlich die meisten Unfälle passieren. Schließlich verschwimmen innerhalb der Wohnung die Bereiche zwischen Arbeit und Privatleben. Deshalb lässt sich in vielen Fällen nicht eindeutig bestimmen, ob es sich bei einem Unfall im Home-Office um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht. Im Zweifel müssen darüber die Gerichte entscheiden.

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Vanessa Schäfer

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit. (weniger anzeigen)

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit.

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