Möchtest du eine berufliche Weiterbildung beginnen und suchst nach finanzieller Unterstützung? Dann gibt es viele Wege, deine Fortbildung finanziell zu fördern. Einer davon ist das Arbeitsamt. Wir erklären, ob und wann das Arbeitsamt für die Kosten einer beruflichen Weiterbildung aufkommt!
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Wann zahlt das Arbeitsamt die Weiterbildung?
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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Arbeitsamt die Weiterbildung zahlt?
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Welche Kosten werden vom Arbeitsamt übernommen?
Die Bundesagentur für Arbeit, im Sprachgebrauch auch Arbeitsamt genannt, kümmert sich in erster Linie um die Eingliederung von Arbeitssuchenden auf dem Arbeitsmarkt. Ihre wichtigste Aufgabe ist es somit, Menschen einen Job zu vermitteln. Dabei können verschiedene Kriterien positiven Einfluss auf die Erfolgschancen haben. Eine berufliche Fortbildung ist ein Aspekt. Aus diesem Grund unterstützt das Arbeitsamt in gewissen Fällen auch berufliche Weiterbildungen. Diese kosten in der Regel eine Menge Geld, so zum Beispiel die Teilnahmegebühren, Reisekosten oder Materialkosten.
Das Mittel der Weiterbildung bzw. Umschulung ist eine durchaus geläufige Maßnahme, um Arbeitslose wieder auf den Arbeitsmarkt einzugliedern. Aus diesem Grund ist es auch nicht unüblich, dass die Bundesagentur für Arbeit für die Kosten ebendieser Fortbildung aufkommt. Allerdings müssen im Vorfeld einige Voraussetzungen erfüllt werden und Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Wann zahlt das Arbeitsamt die Weiterbildung?
Viele Weiterbildungsinteressierte fragen sich sicherlich, ob es einen gesetzlichen Anspruch auf eine berufliche Weiterbildung gibt. Muss das Arbeitsamt deine Fortbildung bezahlen? Hast du ein Recht darauf?
Grundsätzlich lässt sich festalten, dass das Sozialgesetzbuch III die Vorschriften zur Förderung einer beruflichen Weiterbildung ganz genau festhält. Dort finden sich Angaben darüber, ob die Bundesagentur für Arbeit die Kosten übernimmt und ob während einer Fortbildung weiterhin Arbeitslosengeld bezahlt wird.
Kurz gesagt: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass deine Weiterbildung gefördert wird. Die Weiterbildungskosten können jedoch vom Arbeitsamt übernommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Über die Kostenübernahme wird immer beim zuständigen Arbeitsamt entschieden. Du musst einen Antrag einreichen, der im Erfolgsfall bewilligt wird.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Arbeitsamt die Weiterbildung zahlt?
Ein vorzeitiger Antrag auf Kostenübernahme
Wenn du dich für eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung interessierst und deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt damit verbessern möchtest, ist das ein lohnender Schritt, den das Arbeitsamt in der Regel unterstützt. Die wichtigste Voraussetzung für die Übernahme der Weiterbildungskosten durch das Amt ist jedoch, dass du den Antrag auf finanzielle Unterstützung auf jeden Fall vor Beginn der Maßnahme stellst. Eine nachträgliche Genehmigung für die Kostenübernahme erfolgt nur in seltenen Ausnahmefällen. Du musst deinen Antrag an die Bundesagentur für Arbeit stellen, es sei denn, du beziehst Arbeitslosengeld II (Hartz IV), dann muss der Antrag beim Jobcenter eingereicht werden.
Sinn und Zweck der Weiterbildung
Die Weiterbildung muss durchgeführt werden um entweder eine bestehende Arbeitslosigkeit durch die Zusatzqualifikation beendet zu können oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Die Notwendigkeit der Maßnahme muss anhand von verschiedenen Kriterien, wie zum Beispiel Alter, Berufserfahrung und bereits vorhandene Qualifikation beurteilt werden. Dabei steht immer die Frage im Fokus, ob die Weiterbildung dabei hilft im Anschluss einen angemessenen Arbeitsplatz zu finden bzw. den bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten.
Die Weiterbildung und der Weiterbildungsanbieter sind zertifiziert und zugelassen
Wenn du eine spezielle Weiterbildung anstrebst, ist es ganz wichtig, dass sowohl der Anbieter der Weiterbildung als auch das Seminar selbst offiziell zertifiziert sind. Das bedeutet, dass die Fortbildung inhaltlich bestimmten Rahmenbedingungen folgt und somit offiziell und überall anerkannt ist. Spezielle Zertifizierungsagenturen überprüfen das Angebot auf Qualität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Die Zertifikate werden alle drei Jahre erneuert.
Es hat eine Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit stattgefunden.
Bevor du dich für eine Weiterbildung entscheidest, solltest du auf jeden Fall an einer Beratung bei der Agentur für Arbeit teilnehmen. Dank des Qualifizierungschancengesetzes ist diese Beratung mittlerweile für jede:n Weiterbildungsinteressierte:n möglich und das Arbeitsamt ist sogar dazu verpflichtet.
Die Beratung hilft dir herauszufinden, welche Weiterbildung am besten für dich in Frage kommt und welche Angebote derzeit auf dem Markt verfügbar sind. Mit der Unterstützung des Arbeitsamtes kannst du dann auch direkt zertifizierte Anbieter finden.
Welche Kosten werden vom Arbeitsamt übernommen?
Wenn das Arbeitsamt die Notwendigkeit deiner Weiterbildung anerkannt und den Antrag auf Fortbildung genehmigt, steht einer Kostenübernahme nichts mehr im Wege. Doch welche Ausgaben werden genau übernommen? Wir haben dir hier eine Liste zusammengestellt:
- Teilnahmegebühren bzw. die Kosten für die Weiterbildung
- Fahrtkosten
- Übernachtungskosten
- Kosten für Verpflegung
- Kosten für eine Kinderbetreuung
Wenn die Arbeitsagentur deinem Antrag auf Kostenübernahme zustimmt und alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhältst du in der Regel einen Bildungsgutschein. Dieser Bildungsgutschein gilt beim Weiterbildungsanbieter dann als Beleg für die Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit.
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