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Haben Sie Ihre Steuererklärung für 2015 schon gemacht?
Alle Jahre wieder ist sie für die meisten eine lästige Pflicht. Aber ist die Steuererklärung erst einmal abgegeben und der ein oder andere Euro findet seinen Weg zurück aus der Staatskasse auf das eigene Konto, freut man sich doch.

Damit Ihre Freude noch ein bisschen größer wird, haben wir ein paar Tipps für Sie gesammelt, wie Sie sich einen Teil Ihrer Weiterbildungskosten erstatten lassen können. Wir haben Frau Dr. Elke Lehmann, Steuerberaterin und Ausbildungsleiterin an der Berliner GFS Steuer- und Wirtschaftsfachschule GmbH gefragt, worauf man achten sollte, wenn man seine Weiterbildungs- oder Studiumskosten von der Steuer absetzen möchte und was man alles angeben darf.

Und das ist gar nicht mal so wenig.

Viel Erfolg wünscht
Ihr kursfinder.de-Team
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