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Das Markenrecht ist ein Spezialgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Es regelt sämtliche Kennzeichnungsrechte, wobei der Oberbegriff "Kennzeichen" sowohl den Schutz der Marken, geschäftliche Bezeichnungen als auch geografische Herkunftsangaben umfasst. Für den Begriff "Marke" gibt es im Markenrecht keine einheitliche und umfassende Definition. Neben Zeichen, Wörtern, Personennamen, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen und Hörzeichen können auch die Form der Ware, die Art der Verpackung, spezielle Farben oder die Farbzusammenstellung geschützt werden, sofern sie geeignet sind, Dienstleistungen oder Waren zweier Unternehmen voneinander zu unterscheiden.

Mit starken Marken zum Unternehmenserfolg

Der Einsatz von Marken nach dem Markenrecht gilt mittlerweile als unverzichtbares Element eines gelungenen Marketings. Ohne eine griffige Bezeichnung oder ein einprägsames Bildsymbol lassen sich Waren und Dienstleistungen bei der heutigen Vielfalt nur schwer in den Köpfen der Kunden und Kundinnen verankern. Marken sind jedoch nicht nur für große Konzerne interessant. Auch kleinere Unternehmen, Handwerksbetriebe, öffentliche Einrichtungen und Vereine können von optimalem Markenschutz und einer diesbezüglichen Weiterbildung profitieren.

Mit der Registrierung einer Marke sichert sich der / die Inhaber:in ein Monopol, das es ihm / ihr erlaubt, anderen die Nutzung dieser Marke zu untersagen. Eine Markenanmeldung muss allerdings mit größter Sorgfalt durchgeführt werden. Nur so kann es in einem späteren Markenverletzungsprozess gelingen, das Verbot von Nachahmungen zu erwirken.

Die typische Falle für Existenzgründer mit einer Weiterbildung umgehen

Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen gehören heutzutage nicht nur im Internet zur Tagesordnung. Da sich das Markenrecht insbesondere auf den geschäftlichen Verkehr bezieht, sind vor allem Existenzgründer:innen und Selbstständige davon betroffen und sollten daher eine Weiterbildung zu diesem Thema in Betracht ziehen.

Die Grenze zwischen privat und geschäftlich erweist sich oftmals als fließend. Dies betrifft beispielsweise Internetauktionen, wo für viele vermeintlich private Anbieter das böse Erwachen kommt, wenn sie unerwartet als gewerblich eingestuft werden. Zu einem Problem wird dieser Sachverhalt, sobald der / die Verkäufer:in seine Auktionen unter einem Namen anbietet, der gegen das Markenrecht verstößt. Die dann drohenden Abmahnungen sind in der Regel mit zum Teil empfindlichen Geldstrafen verbunden.

Eine Weiterbildung vermittelt Existenzgründern und Selbstständigen die Grundlagen des deutschen und europäischen Markenrechts. Thematisiert werden beispielsweise die Schutzfähigkeit von Marken, Markenrechtsverletzungen und die Grenzen des Markenrechts. Ein ebenfalls wichtiger Schwerpunkt für die Weiterbildung zum Thema Markenrecht ist die aktuelle Rechtssprechung, in der es von Zeit zu Zeit zu Änderungen kommen kann.

Markenschutz in Deutschland und international

Unternehmen, die eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden möchte, sollten auf deren Einzigartigkeit achten. Der Markenschutz behält zehn Jahre lang seine Gültigkeit und lässt sich beliebig oft erneuern. Sowohl bei der Erstanmeldung als auch bei der Verlängerung fallen Gebühren an. Der Markenschutz auf europäischer Ebene kann durch die Eintragung einer Marke in jedem Mitgliedstaat gesichert werden. Auch eine internationale Markenanmeldung ist möglich. Hierzu ist ein Antrag bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zu stellen.

Teilnehmer:innen einer Weiterbildung im Markenrecht erfahren, worauf es bei Marken rechtlich ankommt, wo Stolpersteine und Risiken zu erwarten sind und wo sie sich rechtlich absichern können. Dies bietet ihnen die Gelegenheit, unternehmerische Entscheidungen bereits im Vorfeld abzuwägen. Zum einen verringert sich dadurch die Belastung durch zeitaufwendige Streitereien und zum anderen steigt die Rechtssicherheit für das Unternehmen. Daher sollten die Möglichkeiten einer fundierten Weiterbildung nicht außer Acht gelassen werden.

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