Das öffentliche Recht reguliert rechtliche Beziehungen, bei denen mindestens ein:e Beteiligte:r Träger öffentlicher Gewalt ist. Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und statuiert, welche Handlungen in Deutschland verboten sind bzw. welche Rechtsfolgen die Durchführung einer solchen verbotenen Handlung mit sich bringt. In Deutschland gibt es neben der Freiheits- und der Geldstrafe noch die Vermögensstrafe sowie das Fahrverbot als Nebenstrafen.
Rechtsquellen im Strafrecht
Das materielle Strafrecht ist in Deutschland vor allem im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Hier ist beispielsweise statuiert, dass sowohl Betrug als auch Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder zu einer Geldstrafe führen (§ 263 I StGB bzw. § 223 I StGB). Oder wussten Sie zum Beispiel, dass nur Männer aufgrund von exhibitionistischen Handlungen bestraft werden können? So steht es in § 183 I StGB!
Allerdings gibt es deutlich mehr deutsche Gesetze, in denen materielles Strafrecht verankert ist: so zum Beispiel das Betäubungsmittelgesetz (BtmG), das Waffengesetz (WaffG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder auch das Handelsgesetzbuch (HGB), wenn es um Insolvenzstraftaten geht.
Vorschriften über das formelle Strafrecht finden sich teilweise auch im Strafgesetzbuch, vor allem jedoch in der Strafprozessordnung (StPO) und im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).
Strafrecht und Weiterbildung
Da das Strafrecht auch diverse Nichtjuristen und Nichtjuristinnen unmittelbar betrifft, ist eine Weiterbildung in diesem Rechtsgebiet für viele unerlässlich. Speziell die Kurse zur Geldwäscheprävention werden gerne besucht – sowohl von Beschäftigten im Finanzsektor als auch außerhalb des Finanzsektors – und enthalten die aktuellsten Pflichten und Vorschriftsmaßnahmen für Geldwäschebeauftragte.
Eventuell kommt für Sie aber auch eine strafrechtliche Weiterbildung im Glücksspielrecht oder im Fuhrparkrecht infrage!
Viel Erfolg bei Ihrer Weiterbildung im Strafrecht wünscht Ihnen das Team von kursfinder.de.
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Interview mit Prof. Dr. Markus Krajewski, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Vortragender mit Schwerpunkt Recht im Masterstudiengang Human Rights Management.
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