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Die Aus- und Weiterbildung für einen anderen als den erlernten Beruf bezeichnet man als Umschulung. Wenn Sie bereits über Erfahrungen und Kenntnisse im gewählten Umschulungsberuf verfügen, kann sich die Umschulungszeit sich verkürzen.

Eine Umschulung kann durch einen Bildungsgutschein von Arbeitsagentur oder Jobcenter finanziert werden. Doch es gibt auch viele weitere Förderungsmöglichkeiten für Ihre Umschulung.

Informieren Sie sich auf hier über die verschiedenen Umschulungsmöglichkeiten. Wir haben Umschulungsangebote von renommierten Anbietern für Sie zusammengestellt.

Abschluss als Chance

Bedarfsveränderungen auf dem Arbeitsmarkt ergeben sich durch den ständigen Strukturwandel. Aus diesem Grund werden immer neue Anforderungen an die benötigten Arbeitnehmer:innen gestellt, sodass Aus- und Weiterbildungen sowie Umschulungen einen hohen Stellenwert einnehmen.

Wenn Sie Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können, ist eine Umschulung eine gute Möglichkeit einen neuen Beruf zu erlernen. Es kann viele Gründe haben, weshalb Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können:

  • lange Abwesenheit vom bisherigen Beruf (Umschulung wegen Krankheit, Elternzeit etc.)
  • Berufsunfähigkeit
  • Veränderung der Arbeitsmarktsituation
  • Persönliche Gründe

Nutzen Sie die Chance sich in einem neuen Bereich zu profilieren und entscheiden Sie sich für eine Umschulung.

Umschulung – Dauer & Ablauf

Abhängig von der Ausbildungsdauer eines Berufs ist auch die Dauer der Umschulung. Kaufmännische Ausbildungen haben in der Regel eine Ausbildungszeit von 3 Jahren, technische Berufe von 3,5 Jahren.

Umschulungen haben in der Regel einen zeitlichen Umfang zwischen 9 Monaten und 2 Jahren. Die Dauer ist auch davon abhängig, ob eine Umschulung in Teilzeit oder in Vollzeit durchgeführt wird. Ihr Ablauf ähnelt Erstausbildungen: Umschulungen können schulisch, betrieblich oder dual durchgeführt werden.

Nach erfolgreicher Umschulung und Prüfung durch die zuständige Kammer bspw. IHK oder Handelskammer wird Ihnen Ihr Gesellenbrief oder Ihr IHK-Abschluss/IHK-Zertifikat überreicht. Auch Weiterbildungen, Lehrgänge und Fortbildungen werden als Umschulung bezeichnet, allerdings führen diese nicht zu einem anerkannten Berufsabschluss.

In Deutschland können Umschulungen häufig über Förderungsmaßnahmen finanziert werden. Beispielsweise von der Agentur für Arbeit, regionalen Jobcentern, von Versicherungen, der Bundeswehr oder als Reha-Leistung von Berufsgenossenschaften. Informieren Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur. Um Ihre Umschulung von der Arbeitsagentur oder vom Jobcenter finanzieren zu lassen, benötigen Sie einen Bildungsgutschein.

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