Mehr zum Thema Weiterbildung Verwaltungsrecht
Das öffentliche Recht reguliert rechtliche Beziehungen, bei denen mindestens ein Beteiligter Träger öffentlicher Gewalt ist. Das Verwaltungsrecht ist Teil des Öffentlichen Rechts und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Bürgern / Bürgerinnen, ohne jedoch, dass Verfassungsorgane beteiligt sind. Repräsentiert wird der Staat im Verwaltungsrecht im Normalfall von Behörden. Außerdem regelt das Verwaltungsrecht die Funktionsweise der deutschen Verwaltungsinstitutionen sowie deren Verhältnis untereinander.
Prinzipiell kann man das Verwaltungsrecht in das Allgemeine Verwaltungsrecht und in das Besondere Verwaltungsrecht unterteilen. Das Allgemeine Verwaltungsrecht thematisiert dabei die Regeln, die für alle Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts gelten. Das Besondere Verwaltungsrecht reguliert einzelne Branchen, z.B. das Polizeirecht, das Kommunalrecht oder das Baurecht.
Teilweise wird das Verwaltungsprozessrecht ebenfalls als separater Teil des Verwaltungsrechts angesehen.
Rechtsquellen im Verwaltungsrecht
Das Allgemeine Verwaltungsrecht ist bundesrechtlich im VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) geregelt, wohingegen das materielle Besondere Verwaltungsrecht landesrechtlich geregelt ist. So hat jedes Bundesland sein eigenes Polizeigesetz (heißt in manchen Bundesländern auch Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung) und seine eigene Bauordnung.
Das Verwaltungsprozessrecht ist ebenfalls bundesrechtlich in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geregelt.
Verwaltungsrecht und Weiterbildung
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Seminare zur Weiterbildung in anderen Rechtskategorien, die sich teilweise mit dem Verwaltungsrecht überschneiden (so zum Beispiel das Steuerrecht, das Baurecht, das Umweltrecht oder das Sozial- oder Arbeitsrecht) oder Weiterbildungen allgemein im Bereich Öffentlicher Dienst und Verwaltung (rechtsunabhängig) hat kursfinder.de in separate Kategorien eingeordnet.
Viel Erfolg bei Ihrer Weiterbildung im Verwaltungsrecht wünscht Ihnen das Team von kursfinder.de.
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