Weiterbildung für Immobilienmakler:innen, Immobilienverwalter:innen und Facility Manager:innen

Sie arbeiten als Facility Manager:in, Immobilienmakler:in oder Immobilienverwalter:in und ziehen eine Fortbildung in Betracht? Sie wollen Ihre Kenntnisse in Ihrem Beruf vertiefen oder Ihre Fertigkeiten weiter ausbauen, um den nächsten Schritt auf der Karriereleiter zu gehen? Hier finden Sie passende Ideen und Kurse.

Weiterbildung für Immobilienmakler:innen, Immobilienverwalter:innen und Facility Manager:innen

Sie arbeiten als Facility Manager:in, Immobilienmakler:in oder Immobilienverwalter:in und ziehen eine Fortbildung in Betracht? Sie wollen Ihre Kenntnisse in Ihrem Beruf vertiefen oder Ihre Fertigkeiten weiter ausbauen, um den nächsten Schritt auf der Karriereleiter zu gehen? Hier finden Sie passende Ideen und Kurse. Wählen Sie Ihren Beruf aus der Liste aus und lesen Sie mehr über die Möglichkeiten für Ihre Weiterbildung.

Immobilienbranche: Sind Sie schon eine:r von über 1,5 Millionen oder wollen Sie es noch werden?

Die Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. hat 2017 in ihrem Gutachten Wirtschaftsfaktor Immobilien beeindruckende Zahlen vorgelegt. Demnach sind insgesamt 1,6 Millionen Menschen in der Immobilienbranche tätig. Der Gesamtumsatz beträgt im Jahresdurchschnitt rund 150 Mrd. Euro. Tendenz steigend!

Der Immobilienmarkt hat sich in den vergangenen Jahren rasant entwickelt: Die Immobilienwirtschaft ist mittlerweile der größte Wirtschaftszweig Deutschlands. Die Liegenschaft als Altersvorsorge oder Kapitalanlage wird immer beliebter. Demnach gibt es auch einen steigenden Bedarf an qualifiziertem Personal, welches Käufer:innen und Verkäufer:innen berät und unterstützt.

Seit der Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler:innen und Wohnimmobilienverwalter:innen (§ 34c der Gewerbeordnung), die am 01.08.2018 in Kraft getreten ist, rückt auch die Aus- und Weiterbildung in dieser Branche mehr in den Fokus.

Mit kursfinder.de sind wir seit unserer Unternehmensgründung 2011 für alle Makler:innen, Hausverwalter:innen, Immobilienkaufleute, alte Hasen und Quereinsteiger:innen die erste Anlaufstelle für die Suche nach der passenden Weiterbildung. Wir geben Ihnen hier Antworten, auf die in unseren zahlreichen Beratungsgesprächen am häufigsten auftretenden Fragen zu Seminaren und den neuen Pflichtfortbildungen für die Immobilienbranche.

Die Berufsbilder Immobilienmakler:in, -verwalter:in und Facility Manager:in

Jede Branche hat mit Klischees und Schubladendenken zu kämpfen. So ist es auch in der Immobilienbranche. Doch hinter Wohnungsbesichtigungen, Abnahmen und Schlüsselübergaben steckt eine spannende und facettenreiche Berufswelt. Einen Überblick über die Berufsbilder Immobilienmakler:in, Immobilienverwalter:in und Facility Manager:in erhalten Sie, wenn Sie oben den gewünschten Beruf auswählen und dann zum Ende der Seite scrollen. Auf den Seiten finden Sie auch verschiedene Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Pflichtfortbildung § 34c

Am 01.08.2018 ist das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler:innen und Wohnimmobilienverwalter:innen (§ 34c der Gewerbeordnung) in Kraft getreten.  Wer? Wie? Wo? Was? – das haben sich da viele gefragt. Wir geben Antworten und eine kurze Übersicht zur neuen Pflichtfortbildung § 34c:

Zur Infografik

Wer muss sich weiterbilden?

Zunächst einmal ist es in allen Bereichen wichtig lebenslang zu lernen und sich stetig weiterzubilden. Gesetzlich dazu verpflichtet sind seit 2018 aber alle Immobilienmakler:innen und Wohnimmobilienverwalter:innen. Darüber hinaus müssen sich auch alle Mitarbeitenden in der Immobilienwirtschaft weiterbilden, die an Kundengesprächen beteiligt sind, Besichtigungstermine durchführen und/oder Exposés für Kunden / Kundinnen erstellen. Mitarbeiter:innen, die rein administrative Aufgaben übernehmen, sind von den Pflichtfortbildungen ausgenommen.

In welchem Umfang muss sich fortgebildet werden?

Sowohl Makler:innen als auch Wohnimmobilienverwalter:innen müssen sich jeweils 20 Stunden innerhalb von drei Jahren fortbilden. Wenn Sie über beide Lizenzen verfügen, sind Fortbildungen über 40 Stunden vonnöten. Wenn vor der Makler- oder Verwaltertätigkeit eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann / Immobilienkauffrau oder zum / zur Immobilienfachwirt:in absolviert wurde, beginnt die Pflicht zur Fortbildung erst drei Jahre nach Aufnahme der Makler-/Verwalter-Tätigkeit.

Obwohl das Gesetz erst am 01.08.2018 in Kraft getreten ist, umfasst der Weiterbildungszeitraum das gesamte Kalenderjahr 2018 bis zum 31.12.2020. Das bedeutet, dass die Nachweispflicht über die erbrachten Weiterbildungen erstmals 2021 gegenüber der Gewerbebehörde in Kraft tritt.

Welche Kurse können absolviert werden?

Hier finden Sie eine Übersicht, nach der die inhaltlichen Anforderungen für die Fortbildungen von Immobilienmaklern / Immobilienmaklerinnen und Wohnimmobilienverwaltern / Wohnimmobilienverwalterinnen auszurichten sind.

Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung für Immobilienmakler:innen

  • Kundenberatung
  • Verbraucherschutz
  • Wettbewerbsrecht
  • Grundlagen des Maklergeschäfts
  • Rechtliche Grundlagen
  • Grundlagen der Finanzierung
  • Grundlagen Immobilien und Steuern

Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung für Wohnimmobilienverwalter:innen

  • Grundlagen der Immobilienwirtschaft
  • Verbraucherschutz
  • Wettbewerbsrecht
  • Rechtliche Grundlagen
  • Kaufmännische Grundlagen
  • Technische Grundlagen der Immobilienverwaltung
  • Verwaltung von Wohnungseigentumsprojekten
  • Verwaltung von Mietobjekten

Gibt es eine Nachweis- und Informationspflicht?

Wer eine Weiterbildung besucht hat, sollte immer auf einen Nachweis bestehen, aus dem mindestens die folgenden Punkte ersichtlich werden:

  1. Name und Vorname des / der Gewerbetreibenden oder Beschäftigten,
  2. Datum, Umfang, Inhalt und Bezeichnung der Weiterbildungsmaßnahme sowie
  3. Name und Vorname sowie Name der Firma, Adresse und Kontaktdaten des in Anspruch genommenen Weiterbildungsanbieters.

Diese Nachweise müssen fünf Jahre auf einem dauerhaften Datenträger in den Geschäftsräumen aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Weiterbildungsmaßnahme durchgeführt wurde. Wenn ein Nachweis von der zuständigen Behörde eingefordert werden sollte, kann eine elektronische Erklärung abgegeben werden. Diese sollte aber den Vorgaben der Anlage 3 zur MaBV entsprechen.

Auch eine Informationspflicht besteht für Makler:innen und Immobilienverwalter:innen. Auf Anfragen seitens der Auftraggeber müssen die beruflichen Qualifikationen und die absolvierten Weiterbildungen der letzten drei Jahre nachgewiesen werden. Achtung: Ein Verweis auf der eigenen Homepage reicht hierbei nicht aus! Die Informationen sollten in Textform an potenzielle Kunden / Kundinnen und Auftraggeber weitergegeben werden können.

Wo und in welcher Form kann sich fortgebildet werden?

Laut der Makler- und Bauträgerverordnung § 15b können die Pflichtfortbildungen in Präsenzform, betriebsinternen Maßnahmen oder in einem begleiteten Selbststudium absolviert werden. Bei einem Selbststudium muss aber darauf geachtet werden, dass eine Lernerfolgskontrolle nachweisbar ist.

Ihr Beruf ist nicht dabei?

Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kursfinder.de. Gerne nehmen wir Ihren Beruf im Weiterbildungskompass auf. Unsere Mitarbeiter:innen helfen Ihnen auch gerne weiter, die richtige Weiterbildung für Sie zu finden. Nehmen Sie dazu Kontakt über das Anfrageformular mit uns auf.


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