Was muss ich als Arbeitnehmer:in in Sachen Unternehmensinsolvenz wissen?

Was tun, wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet? Welche Konsequenzen hat dies für Arbeitnehmende und welche Rechte haben sie? Dies erfahren Sie hier.

Wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird

Was tun, wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet? Welche Konsequenzen hat dies für Arbeitnehmende und welche Rechte haben sie? Dies erfahren Sie hier.

Zahlungsunfähigkeit und ihre Gründe

Pandemien, Inflation, weltweite Krisen, unwirtschaftliches Handeln: Gründe beziehungsweise Ursachen für eine Arbeitgeberinsolvenz gibt es einige. Jedoch bedeutet Insolvenz nicht immer, dass das Unternehmen aufgelöst und sämtlichen Mitarbeitenden gekündigt wird. Wir bringen Licht ins Dunkel.

Was bedeutet Unternehmensinsolvenz?

Von einer solchen Insolvenz wird dann gesprochen, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlungsfähig ist. Gerät das Unternehmen also in Insolvenz, wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, in dem es das Ziel sein soll, die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen. Wird dieses Ziel nicht erreicht, müssen zumindest die Forderungen der wichtigsten Stakeholder, zu denen auch die Arbeitnehmenden gehören, erfüllt werden.

Welche Arten von Insolvenzen gibt es?

Es gibt Insolvenzen, die vom Arbeitgeber in Eigenverantwortung geführt und Insolvenzen, die von Insolvenzverwaltern und Insolvenzverwalterinnen verantwortet werden. Bei Insolvenzen in Eigenverantwortung führt der Arbeitgeber das Insolvenzverfahren eigenständig durch. Überwacht wird dies meist durch eine:n Sachverwalter:in. Eigenverantwortliche Insolvenzen werden meist in den Fällen beantragt, in denen die Chance auf eine wirtschaftliche Gesundung gegeben ist. Insolvenzen mit Insolvenzverwaltenden hingegen werden vom Insolvenzgericht verordnet. Die Insolvenzverwalter:innen handeln im Namen des Arbeitgebers und versuchen, das Unternehmen in ruhigere Fahrwasser zu lenken. Dennoch kann eine solche Insolvenz damit enden, dass das Unternehmen aufgelöst oder ein Insolvenzplan erstellt wird, der die wichtigsten Bedürfnisse berücksichtigt.

Welche Konsequenzen kommen auf Mitarbeitende zu?

Das Erste, worauf sich Angestellte einstellen müssen, ist die ausbleibende oder gekürzte Lohnzahlung. Prüfen Sie in diesem Fall unbedingt Ihre Gehaltsabrechnung! Werden Löhne in dieser Zeit nicht korrekt gezahlt, haben Sie das Recht, Ihren Arbeitgeber schriftlich durch eine Forderungsaufstellung zur Zahlung aufzufordern. Ist der Arbeitgeber jedoch nicht mehr in der Lage, weiterhin alle Löhne zu zahlen, erhalten Sie sogenanntes Insolvenzgeld. Die Höhe des Geldes orientiert sich am Nettolohn der letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung. Dieses wird bei der Arbeitsagentur beantragt.

Hinsichtlich Kündigungen lässt sich sagen, dass das Arbeitsverhältnis nicht automatisch gekündigt wird, sobald eine Insolvenz im Raum steht. Wer allerdings eine Kündigung wegen Zahlungsunfähigkeit schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten hat, kann dagegen beim Arbeitsgericht eine Klage einreichen. Werden Kündigungen während der Insolvenz ausgesprochen, müssen auch diese die gesetzlichen beziehungsweise vertraglich festgehaltenen Fristen einhalten. Dies gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmende.

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Bis bald im kursfinder.de-Wissensguide!

#Autor#

Svenja Oeder

Communications Manager (mehr anzeigen)
Svenja ist als Communications Manager bei kursfinder.de tätig. Sie sorgt als Redaktionsleitung unter anderem dafür, dass die Webseite nutzerfreundlich und SEO-optimiert gestaltet ist, sodass die Portalnutzer:innen zu der Weiterbildung gelangen, die sie weiterbringt. Dazu stellt sie mit ihrem Website-Team sicher, dass die Kurse der Anbieter auf kursfinder.de ansprechend dargestellt werden. Neben ihrer Website-Tätigkeit stammen alle Beiträge des kursfinder.de-Wissensguides aus ihrer Feder. In diesem wird regelmäßig ein neuer, kurzweiliger Artikel veröffentlicht, der den Lesenden entweder eine neue Kompetenz aufzeigt oder Zusatzwissen im Job vermittelt. (weniger anzeigen)

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Svenja ist als Communications Manager bei kursfinder.de tätig. Sie sorgt als Redaktionsleitung unter anderem dafür, dass die Webseite nutzerfreundlich und SEO-optimiert gestaltet ist, sodass die Portalnutzer:innen zu der Weiterbildung gelangen, die sie weiterbringt. Dazu stellt sie mit ihrem Website-Team sicher, dass die Kurse der Anbieter auf kursfinder.de ansprechend dargestellt werden. Neben ihrer Website-Tätigkeit stammen alle Beiträge des kursfinder.de-Wissensguides aus ihrer Feder. In diesem wird regelmäßig ein neuer, kurzweiliger Artikel veröffentlicht, der den Lesenden entweder eine neue Kompetenz aufzeigt oder Zusatzwissen im Job vermittelt.

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