Was muss ich zum Bereitschaftsdienst wissen?

Arbeiten auf Abruf ist das Erste, was den meisten in den Sinn kommt, wenn sie den Begriff Bereitschaftsdienst hören. Doch wie genau gestaltet sich diese Form des Arbeitens? Wir gehen der Frage nach und klären, wie es in Sachen Vergütung und Arbeitszeit aussieht.

Alles Wichtige zur Rufbereitschaft

Arbeiten auf Abruf ist das Erste, was den meisten in den Sinn kommt, wenn sie den Begriff Bereitschaftsdienst hören. Doch wie genau gestaltet sich diese Form des Arbeitens? Wir gehen der Frage nach und klären, wie es in Sachen Vergütung und Arbeitszeit aussieht.

Zum Hintergrund

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft bezeichnen eine Arbeitsform, in der Arbeitnehmende für eine bestimmte Zeit bereit sein müssen, erreichbar zu sein und sofort arbeiten zu können. Klassische Beispiele sind etwa Feuerwehren, Polizei und Krankenhäuser. Für Arbeitnehmende dieser Sparten ist die Bereitschaft, zum Dienst zu erscheinen, Teil des Aufgabengebiets. Doch auch in der Industrie sowie bei Büroberufen wie etwa der PR- und Krisenabteilung, ist es oft notwendig, sofort auf bestimmte Ereignisse reagieren zu können.

Ist Rufbereitschaft beziehungsweise Bereitschaftsdienst vertraglich und/oder in der Betriebsvereinbarung festgehalten, sind Arbeitnehmende angewiesen, dieser Vorgabe Folge zu leisten. Ein Widerspruch ist nicht möglich.

Was gilt als Bereitschaftsdienst, was als Rufbereitschaft?

Beide Begriffe bezeichnen in etwa dasselbe, unterscheiden sich jedoch in dem Aspekt, wo sich der oder die Arbeitnehmende in dieser Zeit aufzuhalten hat. Beim Bereitschaftsdienst ist er oder sie dazu verpflichtet, sich entweder direkt im Betrieb oder in der Nähe dessen aufzuhalten. Bei der Rufbereitschaft kann der Arbeitsort frei gewählt werden. Bedingung ist jedoch, dass man erreichbar sein muss. Von Aufenthalten in Funklöchern ist daher abzuraten!

Gelten beide Konzepte als Arbeitszeit?

Seit 2004 gilt der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit, wie der Europäische Gerichtshof bestätigte. So gilt die Zeit dieses Dienstes als Arbeitszeit. Es ist jedoch darauf zu achten, die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten. In Sachen Rufbereitschaft lässt sich sagen, dass hier auf die Umstände geachtet werden muss. Wird der oder die Arbeitnehmende zu einem Einsatz gerufen, gilt es als Arbeitszeit. Ist während der Rufbereitschaft kein Einsatz nötig, wird dieser nicht als Arbeitszeit gewertet, weil der oder die Angestellte tendenziell gewissen Freizeitbeschäftigungen nachgehen kann.

Vergütung

In Sachen Vergütung zeigt sich kein eindeutiges Bild. So können Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst voll oder nur zu Teilen vergütet werden. Auch hier kommt es meist auf den Einzelfall an: Lag ein Einsatz vor? Wie lautet die tarifliche Bestimmung dazu? In welcher Höhe kann ausbezahlt werden? Der gesetzliche Mindestlohn darf jedoch nicht unterschritten werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 2016 hervor.

Bis bald im kursfinder.de-Wissensguide!

#Autor#

Svenja Oeder

Communications Manager (mehr anzeigen)
Svenja ist als Communications Manager bei kursfinder.de tätig. Sie sorgt als Redaktionsleitung unter anderem dafür, dass die Webseite nutzerfreundlich und SEO-optimiert gestaltet ist, sodass die Portalnutzer:innen zu der Weiterbildung gelangen, die sie weiterbringt. Dazu stellt sie mit ihrem Website-Team sicher, dass die Kurse der Anbieter auf kursfinder.de ansprechend dargestellt werden. Neben ihrer Website-Tätigkeit stammen alle Beiträge des kursfinder.de-Wissensguides aus ihrer Feder. In diesem wird regelmäßig ein neuer, kurzweiliger Artikel veröffentlicht, der den Lesenden entweder eine neue Kompetenz aufzeigt oder Zusatzwissen im Job vermittelt. (weniger anzeigen)

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Svenja ist als Communications Manager bei kursfinder.de tätig. Sie sorgt als Redaktionsleitung unter anderem dafür, dass die Webseite nutzerfreundlich und SEO-optimiert gestaltet ist, sodass die Portalnutzer:innen zu der Weiterbildung gelangen, die sie weiterbringt. Dazu stellt sie mit ihrem Website-Team sicher, dass die Kurse der Anbieter auf kursfinder.de ansprechend dargestellt werden. Neben ihrer Website-Tätigkeit stammen alle Beiträge des kursfinder.de-Wissensguides aus ihrer Feder. In diesem wird regelmäßig ein neuer, kurzweiliger Artikel veröffentlicht, der den Lesenden entweder eine neue Kompetenz aufzeigt oder Zusatzwissen im Job vermittelt.

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