Beschreibung
1-Tag Intensiv-Seminar
Wie Sie sich als Betriebsrat einbringen können und sollen!
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten.
Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten müssen demnach Meldestellen einrichten, an die sich Mitarbeitende wenden können, um auf Rechtsverstöße aufmerksam zu machen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt die Pflicht zur Einrichtung entsprechender Meldestellen ab dem 17. Dezember 2023. Das Thema wirft Mitbestimmungsfragen auf.
Auf den Punkt gebracht:
Unser Arbeitsrechtsexperte Bernd Spengler stellt die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor und zeigt, wo und wie Betriebsräte sich einbringen können und sollen.
UND: Sie erstellen gemeinsam den Aufbau einer BV „Hinweisgebersystem“ und erhalten die wichtigsten Informationen hierzu.
Die Schwerpunkte des Seminars
- Hintergründe und Entstehung von Whistleblowing
- Whistleblower-Richtlinie
- Hinweisgebergesetz mit dem Betriebsrat umsetzen
- Meldestellen (intern und extern)
- Datenverarbeitung von Mitarbeitenden
- Bestellung von Mitarbeitenden als Meldestelle
- Mitbestimmung nach § 87 und § 99 BetrVG – und technische Kontrolle
- Muster Aufbau einer BV „Hinweisgebersystem“
- Taktische Hinweise
Seminar-Inhalte
- Hintergründe und Entstehung von Whistleblowing
- Was ist Whistleblowing
- Kollegen in der Klemme – oft unter großer Gefahr für Karriere und Lebensunterhalte
- Whistleblower-Richtlinie
- Detailfragen zur Richtlinie
- Interne und externe Meldestellen
- Relevante Informationen
- Offenlegung in engen Grenzen
- Hinweisgebergesetz mit dem Betriebsrat umsetzen
- Meldestellen (intern und extern)
- Datenverarbeitung von Mitarbeitenden
- Bestellung von Mitarbeitenden als Meldestelle
- Mitbestimmung nach § 87 und § 99 BetrVG – und technische Kontrolle
- Muster Aufbau einer BV „Hinweisgebersystem“
- Taktische Hinweise
Zielgruppe
Für alle Betriebsräte in Unternehmen ab 50 Beschäftigten, die sich über das neue Gesetz und die in diesem Zusammenhang bestehenden Pflichten und Mitbestimmungsrechte informieren möchten.
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Teilnahmeberechtigte Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG). Der Arbeitgeber muss daher für folgende Personen die Kosten der Teilnahme aufgrund Betriebsratsbeschluss übernehmen:
- Neue Betriebsratsmitglieder
- Ersatzmitglieder
- Nachrücker
Für den hier genannten Personenkreis sind, gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, diese Kenntnisse erforderlich, wenn im Betrieb in nächster Zeit eine Betriebs vereinbarung neu abgeschlossen oder überarbeitet werden muss und der aktuelle Wissensstand des Betriebsrats hierfür nicht ausreicht.
Individuelle Inhouse-Schulungen
Dieses Seminar bieten wir auch als firmenspezifische Inhouse-Schulung an. Individuell auf Sie zugeschnitten konzipieren wir Ihre Schulung und begleiten Sie von der Vorbereitung, über die Durchführung bis zur Nacharbeitung der Veranstaltung. Stellen Sie einfach eine unverbindliche Informationsanfrage für Ihr individuelles Angebot.
Kommende Starttermine
Infos anfordern
FFB Forum für Betriebsräte
Das FFB Forum für Betriebsräte ist darauf spezialisiert, Intensiv-Seminare mit praxisbezogenen Inhalten für Betriebsräte durchzuführen und zu organisieren. Das innovative Kursprogramm beinhaltet sowohl Grundlagen- als auch Spezialseminare. Die Weiterbildungen für Betriebsräte können Sie als neu gewählter oder als bereits bestehender...
Erfahren Sie mehr über FFB Forum für Betriebsräte und weitere Kurse des Anbieters.