Beschreibung
Geprüfter Wirtschaftsfachwirt
Ziel
Die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund bietet einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die öffentlich-rechtliche Abschlussprüfung „Geprüfter Wirtschaftsfachwirt“ in berufsbegleitender Form an.
Im Rahmen dieses Lehrgangs werden Teilnehmer mit kaufmännischer Ausbildung und Berufserfahrung zu umfassend qualifizierten Generalisten herangebildet, die ihre Kompetenzen insbesondere bei der Begleitung und Gestaltung innerbetrieblicher Prozesse und Leistungen in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branche einbringen.
Von diesen Fachkräften, die in nahezu allen Bereichen eines Unternehmens zum Einsatz kommen, werden neben ausgeprägtem unternehmerischen Denken und starker Kundenorientierung die Bereitschaft zu eigenverantwortlichem Handeln und Methodenkompetenz erwartet.
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
Wirtschaftsbezogene Qualifikation
- Volks– und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Betriebliches Management
- Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen, Controlling
- Logistik
- Marketing und Vertrieb
- Führung und Zusammenarbeit
Bei erfolgreichem Abschluss des Gepr. Wirtschaftsfachwirtes kann man sich von dem schriftl. Prüfungsteil der Ausbildereignung befreien lassen.
Aufbau & Organisation
WQ: samstags, 08:00 bis 13:15 Uhr
HQ: samstags, 08:00 bis 15:15 Uhr sowie eine Vollzeitwoche vom 21. - 26.10.2024
Grundsätzlich findet in den Ferienzeiten NRW kein Unterricht statt. Ausgenommen sind die letzten drei Sommerferienwochen.
Etwaige Stundenänderungen behalten wir uns vor.
Zielgruppe / Voraussetzungen
Der Lehrgang richtet sich an Mitarbeiter mit Berufserfahrung aus allen kaufmännischen, organisatorischen und verwaltenden Bereichen.
Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
eine nicht länger als fünf Jahre zurückliegende, abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und zusätzlich zu den unter „Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ genannten Anforderungen noch ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Wirtschaftsfachwirten“ haben.
Wer den Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung, der nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) erlassenen Ausbildereignungsverordnung (AEVO), befreit. Diese Personen können auf Antrag durch eine zusätzliche Prüfung, den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation erbringen, indem sie wahlweise eine Präsentation oder eine praktische Ausbildungseinheit vorführen und sich einem Prüfungsgespräch unterziehen.
Videopräsentation
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Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Die IHK zu Dortmund ist die Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft in den Städten Dortmund, Hamm und dem Kreis Unna. Sie betreut rund 55.000 Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen. Im Bereich der Beruflichen Bildung informiert sie in allen...
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