Wirtschaft (B.A.)

Dauer
7 Semester
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Format
Teilzeit
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Beschreibung

Wirtschaft (B.A.)

Der berufsbegleitende Studiengang "Wirtschaft (B.A.)" bei Stuttgart (Ostfildern) ist ein klassischer BWL-Studiengang für Berufstätige. Nach dem erfolgreichen Studienabschluss erhalten Sie den gleichen staatlich anerkannten Bachelor-Abschluss, den auch Vollzeitstudierende an unserer Partnerhochschule FH SWF erhalten. Da unsere Präsenzveranstaltungen nur samstags stattfinden, können Sie weiterhin arbeiten und so Ihr berufsbegleitendes Studium und Ihren Beruf perfekt kombinieren.

Übrigens können Sie Wirtschaft (B.A.) auch ohne Abitur studieren. Mehr zum Studium ohne Abitur finden Sie in unseren Zulassungsvoraussetzungen.

Die Regelstudienzeit beträgt sieben bis neun Semester, inklusive Bachelorarbeit und Kolloquium. In den ersten Semestern erwerben Sie betriebswirtschaftliche Grundlagen. In den höheren Semestern wird dieses Wissen anwendungsbezogen und fachspezifisch vertieft. Sie lernen unter anderem, wie Sie wissenschaftliche Methoden selbstständig und praxisbezogen in Ihrem Berufsalltag anwenden können. Zu den Studieninhalten gehören zum Beispiel Rechnungswesen, Wirtschaftsmathematik, Business English, Unternehmensorganisation, Mikro- und Makroökonomik und viele weitere spannende Module. Schon während des Studiums werden Sie perfekt auf künftige Aufgaben im Unternehmen vorbereitet. Ihre Bachelorarbeit können Sie während des letzten Semesters in Ihrem Unternehmen verfassen.

Das Studium umfasst Vorlesungen mit Selbstlernphasen. Ihnen steht hochwertiges Lehrmaterial von der TAE zur Verfügung. All Ihre Materialien sind speziell für das berufsbegleitende Studium bei uns konzipiert.

Präsenzveranstaltungen

Pro Semester finden an 10-12 Samstagen Präsenzveranstaltungen statt. Wahlpflichtmodule können gegebenenfalls auch freitags stattfinden.

Hinzu kommen die Klausurtermine.

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Inhalt des Seminars:

Inhalte sind u.a.

  • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
  • Business English
  • Rechnungswesens
  • Wirtschaftsinformatik
  • Wirtschaftsmathematik
  • Recht
  • Statistik
  • Unternehmensorganisation
  • Projektmanagement
  • Produktionswirtschaft
  • Materialwirtschaft und Logistik
  • Einzel- und Konzernabschlüsse
  • Unternehmensführung
  • Grundlagen des Personalmanagements
  • Strategisches Marketing
  • Controlling
  • Projektarbeit
  • Bachelorarbeit

Zielgruppe / Voraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen Bachelor-Studium Wirtschaft / BWL

Wirtschaft (B. A.) können Sie auch ohne Abitur studieren. Die Zulassungsvoraussetzungen hierfür sind:

  • Abitur/Fachhochschulreife oder
  • Meistertitel, Betriebswirt (IHK/HWK), Fachwirt oder staatl. gepr. Techniker und ein Beratungsgespräch oder
  • eine dem Studiengang fachlich entsprechende abgeschlossene Berufsausbildung und anschließend mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung sowie eine Eignungsprüfung und ein Beratungsgespräch

Für weitere Infos zu Art, Umfang und Termine der Eigungsprüfung melden Sie sich bitte direkt bei uns. Gerne auch telefonisch.

Vorpraktikum

Im (Vor-)Praktikum geht es um den Nachweis von praktischer Berufserfahrung. Die Berufserfahrung kann entweder durch eine der Fachrichtung entsprechende Ausbildung nachgewiesen werden, durch Berufserfahrung,  die den im  Praktikum geforderten Inhalten entspricht oder durch ein klassisches Praktikum. Die für das (Vor-)Praktikum geforderte Umfänge und Inhalte entnehmen sie bitte dem Dokument(Vor-)Praktikum Bachelor.

Das Vorpraktikum ist keine klassische Zulassungsvoraussetzung, muss aber bis spätestens zum Ende des zweiten Semesters (31. August) vorliegen. Ohne das (Vor-)Praktikum ist keine Immatrikulation in das 3. Semester möglich.

Videopräsentation

Akkreditierung

Staatlich anerkannter Hochschulabschluss der Fachhochschule Südwestfalen akkreditiert durch AQAS.

Kostenzusatz

Semestergebühren

1.980,- EUR pro Semester, eine Ratenzahlung von 330,- EUR pro Monat ist möglich. Lehrmaterialien wie Bücher und Skripte werden zur Verfügung gestellt.
Die für ein berufsbegleitendes Studium anfallenden Kosten können nach Einzelfallprüfung durch das zuständige Finanzamt in der Steuererklärung als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden.

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