Beschreibung
Auch öffentliches Arbeits- und Tarifrecht ist Arbeitsrecht. Inhalt und Funktionsweise sind jedoch speziell. Die das gesamte Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst prägenden Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (insbesondere TVöD, TV-L und TVÜ) setzen sich aus besonderen, vielfältigen und komplizierten Regelungen speziell für den öffentlichen Dienst (Bund, Land und Kommunen) zusammen. Gleichzeitig verlangt die Anwendung dieser Tarifnormen umfassende Kenntnisse aus dem allgemeinen, gesetzlichen Arbeitsrecht. Einsteiger haben es hier oft schwer, sie stehen in der Praxis vor einer Vielzahl von rechtlichen Besonderheiten und Spezialvorschriften, die es richtig zu kennen sowie sachgerecht anzuwenden gilt.
Das vorliegende Seminar bietet dazu einen ersten, strukturierten und praxisorientierten Einstieg in das öffentliche Arbeits- und Tarifrecht, mithin in die Tarifwerke des TVöD (Bund und VKA) und TV-L, die für die Personal- und Anwendungspraxis im öffentlichen Dienst von Bund, Land und Kommunen unabdingbar sind.
Kommende Starttermine
Inhalt
Personalauswahl und Einstellungsprozesse im öffentlichen Dienst
Geltungsbereich und Struktur des TVöD/TV-L
Begründung von TVöD-/TV-L Arbeitsverträgen
Befristung von Arbeitsverträgen im öffentlichen Dienst
Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln zur Anwendung von TVöD, TV-L und TVÜ
Eingruppierung und Umgruppierung
Stufen, Stufenzuordnung und Stufenlaufzeiten
Entgelt, Leistungsentgelt und sonstige Bezüge
Direktionsrecht im öffentlichen Dienst
Umsetzung, Versetzung, Abordnung, Personalgestellung
Zuweisung von Tätigkeiten
(Vorübergehende) Übertragung höherwertiger Tätigkeiten
Arbeitszeit und Sonderformen der Arbeit
Bereitschaftsdienste, Bereitschaftszeit und Rufbereitschaft
Überstunden und Mehrarbeit
Beschäftigungszeit
Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
Erholungsurlaub, Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Tarifliche Unkündbarkeit
Grundlegende und aktuelle Rechtsprechung
Referent
Markus Kuner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, München
Zielgruppe / Voraussetzungen
Dieses Seminar richtet sich an alle Fachanwälte für Arbeitsrecht; Kommunale Arbeitgeber; Personal- und Betriebsräte in öffentlichen Betrieben, Sozialeinrichtungen, Krankenhäusern; Personal- und Verwaltungsleiter sowie deren Mitarbeiter; Personalsachbearbeiter der öffentlichen Verwaltung; Quer- und Neueinsteiger; Rechtsanwälte; Unternehmen, die den TVöD unmittelbar oder analog anwenden
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