Beschreibung
Aufgrund des internationalen Steuerwettbewerbs gewinnt die Hinzurechnungsbesteuerung in der Praxis erheblich an Relevanz. Bleiben Sachverhalte unentdeckt, besteht spätestens in der Betriebsprüfung das Risiko von Steueraufgriffen oder steuerstrafrechtlicher Vorwürfe. Für Steuerabteilungen und Berater von international agierenden Unternehmen bleibt es damit unausweichlich, sich mit den Vorschriften des AStG kritisch auseinanderzusetzen. Doch die Regelungen sind komplex, mit strittigen Tatbestandsmerkmalen, Ausnahmen und Rückausnahmen. Hinzutreten die jüngsten Änderungen der AStG-Reform und höchstrichterliche Rechtsprechung von BFH und EuGH. Regelungen werden verworfen bzw. für unvereinbar mit den europarechtlichen Grundfreiheiten erklärt – eine Spielwiese für Betriebsprüfer und Steuerfahnder, aber auch für die Abwehrberatung. Unsere Experten zeigen Ihnen auf, welche Änderungen die AStG-Reform bringt und welche Fallstricke Sie dringend beachten müssen, um unerwartete Steuerfolgen von deutscher Seite zu vermeiden. Schaffen Sie Planungssicherheit, auch auf unsicherem Terrain!
Kommende Starttermine
Inhalt
Beherrschungserfordernisse
- Beteiligungsanforderungen und relevanter Personenkreis
- Umgang mit mehrstufigen Beteiligungsketten
- Abgleich mit den ATAD-Vorgaben
Tätigkeitskatalog & Niedrigbesteuerung
- Gewinnausschüttungen im Konzern
- Konzerninterne IP- und Finanzierungsstrukturen
- Fokus: „Schädliche“ Mitwirkung
- Veräußerungen und Umwandlungen
- Abgleich mit den ATAD-Vorgaben
- Unterscheidung EU/EWR- und Drittstaatensachverhalte?
Fremdvergleich per Cadbury-Test
- Fallstricke aus praktischer Sicht
- „Gegenwind“ – Ansicht der Finanzverwaltung
- Abwehrberatung und Optimierungsstrategien
Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter
- Praxisrelevante Gestaltungen
- Auswirkungen der EuGH- & BFH-Rechtsprechung für die Praxis
Ermittlung, zeitliche Anwendungsfragen und Verfahrensrecht
Betriebsstättenstrukturen
- Begrenzte Verlustnutzung?
- Substanznachweismöglichkeiten
- Abgleich mit den ATAD-Vorgaben
Gewerbesteuerliche Konsequenzen
- Umgang bei Aufgriff von Altfällen (vor dem BEPS-UmsG)
- Neuerungen durch das ATAD-UmsG
- Handlungsempfehlungen
Ausschüttungen nach erfolgter Hinzurechnungsbesteuerung
- Vergleich: alte und neue Rechtslage
- Verfahrensrechtliche Besonderheiten
- Gewerbesteuer und Organschaftsstrukturen
Referenten
Dr. Carsten Quilitzsch, LL.M.
Steuerberater, Assoziierter Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn/Düsseldorf
Dr. Christian Kahlenberg, LL.M./M.Sc.
Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, Assoziierter Partner, Flick Gocke Schaumburg, Berlin/Bonn
Zielgruppe / Voraussetzungen
Dieses Seminar richtet sich an alle Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer sowie deren qualifizierte Mitarbeiter, Mitarbeiter von Rechts- und Steuerabteilungen, Syndikus-Steuerberater, Unternehmensjuristen

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