Beschreibung
Bestimmte Arbeitsgeräte dürfen nur dann benutzt werden, wenn sich der Unternehmer davon überzeugt hat, dass seine Mitarbeiter die fachliche und gesundheitliche Eignung zum Bedienen dieser Geräte mitbringen. Hierzu gehören zum Beispiel Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen, Teleskopmaschinen und Krane.
Die Feststellung der fachlichen Eignung erfolgt rechtssicher durch eine auf die spezielle Geräteart zugeschnittene Ausbildung nach den Vorgaben der DGUV.
Die Ausbildung der Bediener von Hallen- und Brückenkranen ist im DGUV-Grundsatz 309-003 geregelt, eine zweitägige Ausbildung hat sich bewährt.
Ihr Nutzen
Durch das Bestehen beider Prüfungen hat der Teilnehmer seine theoretischen und praktischen Kenntnisse nachgewiesen und erhält den Befähigungsnachweis unter Angabe der Kranarten, für die die Befähigung erworben wurde.
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
In der theoretischen Ausbildung am ersten Tag beschäftigen Sie sich mit folgenden Themen:
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Bauarten, Baugruppen und sicherheitstechnische Einrichtungen
- Persönliche Schutzausrüstung
- Umgang mit Last, Tragfähigkeitstabellen und Anschlagmitteln
- Grundsätzliches zum Anschlagen der Last
- Verständigung zwischen Kranbediener und Anschläger
- Regelmäßige Prüfung und tägliche Einsatzprüfung
- Verhalten bei Störungen
Am Ende des theoretischen Unterrichtes erfolgt eine schriftliche Prüfung.
Am zweiten Tag erfolgt die praktische Ausbildung am Kran. Hier lernen Sie den fachkundigen und sicherheitsbewussten Umgang mit dem Kran:
- Einweisung in die Bedienung des Kranes
- Tägliche Einsatzprüfung
- Feinfühliger Umgang mit dem Kran beim Anheben und Absetzen von Lasten
- Geradefahrt, Schrägfahrt, Zielfahrt, Zielsenken
- Abfangen einer pendelnden Last
- Verfahren von sperrigen Teilen
- Grundsätzliches über das Anschlagen von Lasten
Am Ende des einen oder mehrerer Praxistage erfolgt eine praktische Prüfung.
Zielgruppe / Voraussetzungen
Zielgruppe
Bediener:innen von Hallen- und Brückenkranen
Voraussetzungen
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