Elektrofachkraft für festgelegte wiederkehrende Tätigkeiten – interaktiver Online-Lehrgang (Hybrid-Format)

Dauer
80 Stunden
Durchführungsform
Online-Kurs / Fernlehrgang
Nächster Starttermin
3 Juli, 2024 (+2 Starttermine)
Preis
2.480 EUR MwSt. befreit
Webseite des Anbieters
Dauer
80 Stunden
Durchführungsform
Online-Kurs / Fernlehrgang
Nächster Starttermin
3 Juli, 2024 (+2 Starttermine)
Preis
2.480 EUR MwSt. befreit
Webseite des Anbieters
Für weitere Informationen stellen Sie gerne eine Informationsanfrage 👍

Beschreibung

Laut DGUV dürfen sogenannte Fremdgewerke elektrotechnische Arbeiten nur dann durchführen, wenn sie eine Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFK ffT) nachweisen können.

Wir bieten Ihnen die Ausbildung zur EFK ffT in dieser Variante als videogestützen Online-Lehrgang in Theorie mit abschließenden Praxisteil mit Prüfung in Präsenz an.   Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) dürfen auch Mitarbeiter ohne eine vollständige Ausbildung im Bereich der Elektrotechnik gleiche und sich wiederholende elektrotechnische Tätigkeiten eigenverantwortlich durchführen. Die Inhalte einer entsprechenden Ausbildung sind im DGUV Grundsatz 303-001 festgelegt.   Wir bieten Ihnen die Ausbildung zur EFK ffT in dieser Variante als interaktiven videogestützen Online-Lehrgang in Theorie und den praktischen Teil in Präsenz an.   Die Teilnehmer bekommen über hochwertige Lernvideos das notwendige theoretische Wissen vermittelt. Unterstützt durch diese fachbezogene Videos, können die Teilnehmer diese sich innerhalb des Lehrgangszeitraum mehrmals anschauen können und die Zeit frei einteilen. In dieser Zeit begleitet unser Dozent die Teilnehmer und steht für Fragen und Erklärungen via E-Mail und Online-Sessions zur Verfügung.   Der notwendige praktische Teil erfolgt in 2,5 Tagen in Präsenz in unserem Seminarzentrum und auch abschließend die vorgeschriebene Prüfung.

Ihr Nutzen

Als Elektrofachkraft für festgelegte wiederkehrende Tätigkeiten dürfen Mitarbeiter ohne eine vollständige Ausbildung im Bereich der Elektrotechnik wiederholende elektrotechnische Tätigkeiten eigenverantwortlich durchführen. Die Inhalte einer entsprechenden Ausbildung sind im DGUV Grundsatz 303-001 geregelt.

Möchten Sie mehr über diese Weiterbildung erfahren?

Kommende Starttermine

Wählen Sie aus 2 verfügbaren Startterminen

3 Juli, 2024

  • Online-Kurs / Fernlehrgang
  • Online-Kurs / Fernlehrgang

16 Oktober, 2024

  • Online-Kurs / Fernlehrgang
  • Online-Kurs / Fernlehrgang

Inhalte / Module


Themen Selbststudium 1

  • Elektrofachkraft f. festgelegte Tätigkeiten
  • Verhalten im Brand- & Gefahrenfall
  • Erste Hilfe

Themen Selbststudium 2

  • Einführung „Strom“
  • Das Ohmsche Gesetz
  • Reihenschaltung
  • Parallelschaltung
  • Gruppenschaltung

Themen Selbststudium 3

  • Schaltung von Spannungsquellen
  • Die elektrische Leistung
  • Die elektrische Arbeit
  • Wechselstrom
  • Drehstrom
  • Spule und Kondensator

Themen Selbststudium 4

  • Einwirkungen des Stromes auf den Körper
  • Schutzmaßnahmen
  • Unfallgefahr durch den Strom
  • Brandgefahr durch den Strom
  • Die 5 Sicherheitsregeln

Themen Selbststudium 5

  • Drehstromsysteme – Netzformen
  • Potentialausgleich
  • Sicherungen
  • Leitungen  

Themen Selbststudium 6

  • Schaltzeichen
  • Das Schütz
  • Kennzeichnung von Schützen
  • Stromlaufplan
  • Drehstrom-Asynchron-Motor

Thema Selbststudium 7

  • DGUV V3 Prüfungen

Zielgruppe / Voraussetzungen

Zielgruppe

Alle Mitarbeiter, die als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten definierte und sich wiederholende Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln durchführen sollen –
Monteure aus dem Bereich Küchen- und Möbelbau - Monteure aus dem Bereich Fenster-, Rollladen- und Markisenbau - Technische Mitarbeiter aus dem Bereich Facility Management und Hausmeister - Monteure aus dem Bereich Maschinenbau
Metallfacharbeiter, Mitarbeiter der Bereiche Arbeitssicherheit sowie Instandhaltung, Wartungsmonteure, Kundendiensttechniker, Veranstaltungstechniker, sowie Mitarbeiter, die für die Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln eingesetzt werden sollen.

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit

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