Energieberater:in Wohngebäude (für Berufsgruppe 1 mit Umfang 120 UE)

Dauer
120 Stunden
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
12 Oktober, 2024 Details anzeigen
Preis
2.035 EUR MwSt. befreit
Webseite des Anbieters
Dauer
120 Stunden
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
12 Oktober, 2024 Details anzeigen
Preis
2.035 EUR MwSt. befreit
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Für weitere Informationen stellen Sie gerne eine Informationsanfrage 👍

Beschreibung

Dieser Lehrgang ist die anerkannte Ausbildung zum Energieberater Wohngebäude für die Förderprogramme „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude (KfW)“ und „Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)“, mit entsprechender Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste der dena bzw. der Zulassung beim BAFA. Der Lehrgang umfasst die Inhalte des Basis- und Vertiefungsmoduls (nach dem Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit Stand 04.01.2021).

Die Inhalte des Lehrgangs entsprechen dem Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Das aktuelle Regelheft finden Sie hier

Dieser Lehrgang richtet sich mit einem Umfang von 80 UE an Hochschulabsolventen (Voraussetzung ist die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 88 des Gebäudeenergiegesetze).

Zusätzlich muss das Vertiefungsmodul mit 40 UE mit abschließender Prüfung absolviert werden.

Wir bieten diese Module als einen kompakten Lehrgang an.

Um festzustellen zu welcher Berufsgruppe Sie gehören, und somit die notwendige Dauer der Unterrichteinheiten, studieren Sie bitte den §88 GEG, kontaktieren die Dena oder sprechen uns gerne an.

Auch können alle Interessenten teilnehmen, die als Ziel die Ausbildung zum Nichtwohngebäude haben. Sie würden dann innerhalb dieser Ausbildung die vorgeschriebenen 80 UE bzw. 160 UE absolvieren. Gerne erklären wir Ihnen den Ablauf in einem persönlichen Telefonat oder Onlinecall.

¹Stundenumfang für Personen mit einer Ausstellungsberechtigung nach § 88 Absatz 1 Nr. 1 GEG oder § 88 Absatz 1 Nr. 2 ohne Beschränkung der Nachweisberechtigung

²Stundenumfang für Personen mit einer Ausstellungsberechtigung nach § 88 Absatz 1 Nr. 3 und 4 GEG ohne Beschränkung der Nachweisberechtigung.

Eine Abschlussprüfung über die Inhalte aller Module der jeweiligen Weiterbildung ist verpflichtend.

Berufsgruppen laut § 88 GEG (Auszug):

(1) Zur Ausstellung eines Energieausweises ist nur eine Person berechtigt,

1. die nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung bei der Errichtung von Gebäuden berechtigt ist, im Rahmen der jeweiligen Nachweisberechtigung,

2. die eine der in Absatz 2 genannten Voraussetzungen erfüllt und einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben hat

a) in einer der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik oder
b) in einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt auf einem unter Buchstabe a genannten Gebiet,

3. die eine der in Absatz 2 genannten Voraussetzungen erfüllt und

a) für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerhandwerk die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt,
b) für ein zulassungsfreies Handwerk in einem der Bereiche nach Buchstabe a einen Meistertitel erworben hat oder
c) auf Grund ihrer Ausbildung berechtigt ist, ein zulassungspflichtiges Handwerk in einem der Bereiche nach Buchstabe a ohne Meistertitel selbständig auszuüben, oder

4. die eine der in Absatz 2 genannten Voraussetzungen erfüllt und staatlich anerkannter oder geprüfter Techniker ist, dessen Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung der Gebäudehülle, die Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder die Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst.

Dieser Lehrgang findet als sogenanntes Blended Learning statt. D.h. Präsenztermine wechseln sich mit Onlinesession ab. Einen Terminplan erhalten Sie ungefähr 2-3 Wochen vor Lehrgangsbeginn.

Falls notwendig, werden Präsenztermine ins Onlineformat umgestellt, umso die Durchführung des Lehrgangs zu gewährleisten.

Ihr Nutzen

Anerkannte Ausbildung zum Energieberater zur Eintragung in die Energieeffizient-Expertenliste, BAFA usw.

Möchten Sie mehr über diese Weiterbildung erfahren?

Kommende Starttermine

1 verfügbarer Starttermin

12 Oktober, 2024

  • Präsenzkurs / vor Ort
  • Nürnberg

Inhalte / Module


  • Rechtliche Grundlagen
    • Anwendung des GEG in der Praxis
    • Rechtliche Grundlagen
  • Bestandsaufnahme und Dokumentation
    • Energetische Standards
    • Bestandsaufnahme und Dokumentation der Baukonstruktion und technischen Anlagen
    • Außen- und Innendämmung
    • Wärmebrücken
  • Beurteilung der Gebäudehülle
  • Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen
  • Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung
  • Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen
  • Strom aus erneuerbaren Energien
  • Bilanzierung von Gebäuden und Erbringung der Nachweise
    • Ausstellen von Nachweisen und Energieausweisen, Softwareprogramme
  • Beratung, Planung und Umsetzung
    • Wirtschaftlichkeit
    • Modernisierungsmaßnahmen
    • Beratungskompetenzen
  • Beispiele aus der Praxis
  • Prüfung zur Erlangung des Personenzertifikates

Zielgruppe / Voraussetzungen

Zielgruppe

Ingenieure aller Fachrichtungen, Architekten, staatlich geprüfte Bautechniker, staatlich geprüfte Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechniker sowie Bauvorlagenberechtigte, Meister Hochbau und Haustechnik u.v.m.

Zulassungsvoraussetzungen siehe § 88 Absatz GEG

Voraussetzungen

Nach aktuellem Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste, erfordert eine Listung für die Förderprogramme von KfW und BAFA die erfolgreiche Absolvierung eines Basis- und Vertiefungsmoduls. Zusätzlich müssen Sie sich mit Ihrer beruflichen Qualifikation im §88 Absatz 1 Satz 1 a) oder b) oder Satz 2 GEG wiederfinden. Finden Sie sich mit Ihrer Qualifikation im §88 Absatz 1 Satz 3 oder 4 GEG wieder, müssen Sie ein Basismodul im Umfang von 160 UE statt 80 UE belegen.
Das Basismodul ist nicht erforderlich, wenn schon eine Listung in einem Förderbereich für WG oder NWG vorliegt. In diesem Fall können Sie direkt das entsprechende Vertiefungsmodul besuchen.

Die Klärung der Zulassungsvoraussetzungen der Teilnehmer erfolgt nicht über die Grundig Akademie, sondern direkt bei der Dena.

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