Exportkontrolle - Seminar für Ausfuhrverantwortliche und Exportkontrollbeauftragte

Dauer
1 Tag
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort, Inhouse-Schulung
Nächster Starttermin
28 Juni, 2024 (+3 Starttermine)
Preis
630 - 2.100 EUR MwSt. befreit
Webseite des Anbieters
Dauer
1 Tag
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort, Inhouse-Schulung
Nächster Starttermin
28 Juni, 2024 (+3 Starttermine)
Preis
630 - 2.100 EUR MwSt. befreit
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Für weitere Informationen stellen Sie gerne eine Informationsanfrage 👍

Beschreibung

Zwar ist in Deutschland dem Außenwirtschaftsverkehr grundsätzlich frei, doch dies bedeutet keinesfalls, dass jedes beliebige Gut in jedes beliebige Land der Welt exportiert werden darf.

Das Außenwirtschaftsgesetz und seine Verordnungen formulieren daher entsprechende Beschränkungen, Verbote und Genehmigungspflichten. Insbesondere der Export von Waffen und Rüstungsgütern stehen hier im Fokus.

Doch auch jene Unternehmen, die nicht im Rüstungsbereich tätig sind, können sehr wohl von der Ausfuhrkontrolle betroffen sein, da die EU-Exportkontrollvorschriften auch Güter erfassen, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Somit sind zahlreiche industrielle Produkte, Ersatzteile, Technologien und Software betroffen.

Erschwerend kommt noch hinzu, dass einige Länder ihre Exportkontrolle unabhängig von Standort der Güter definieren (Reexportregelungen). Es gilt daher nicht nur das nationale und EU-Recht zu beachten, sondern zusätzlich auch entsprechende Vorschriften einiger Drittländer.

Da Verstöße gegen die Exportkontrolle empfindliche Strafen, auch im Rahmen der persönlichen Haftung, zur Folge haben können, muss jede Exporttransaktion rechtskonform abgewickelt werden.

Exportkontrolle sollte unternehmerisch ganzheitlich betrachtet werden. Nicht nur der Verkauf/Vertrieb, auch einige andere Fachabteilungen müssen in das Thema eingebunden sein.

Ihr Nutzen

  • Sie erhalten detailliert einen Gesamtüberblick und die entsprechenden Fachkenntnisse zu dem Themenkomplex „Export- und Ausfuhrkontrolle“ sowie der Reexportregelungen anderer Länder.
  • Nach dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ ist das Programm absolut praxisorientiert gestaltet, um die spätere Umsetzung des Gelernten im eigenen Unternehmen zu erleichtern.
  • Die didaktische Konzeption dieses Seminars erlaubt es auch Neueinsteigern eine ausreichende  Qualifikation für ihre Berufspraxis zu gewinnen.
  • Da die Anforderungen der „Exportkontrolle“ im Unternehmen ganzheitlich umgesetzt werden müssen, werden auch entsprechende Organisations- und Kommunikationsfragen behandelt.     
Möchten Sie mehr über diese Weiterbildung erfahren?

Kommende Starttermine

Wählen Sie aus 3 verfügbaren Startterminen

28 Juni, 2024

  • Präsenzkurs / vor Ort
  • Nürnberg

8 November, 2024

  • Präsenzkurs / vor Ort
  • Nürnberg

auf Anfrage

  • Inhouse-Schulung
  • Deutschland

Inhalte / Module

Einleitung und Basics

  • Begriffsdefinition und Fokus der „Exportkontrolle“
  • Gütergruppen und Güterverwendungszweck
  • Embargos gegen Länder, Personen und Organisationen
  • Re-Exportregelungen
  • Exportkontrolle – auch ein Thema für den Einkauf

Fallbeispiel aus der Praxis

  • Ausfuhrgenehmigungspflichtig - ja oder nein

Zusammenarbeit mit der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

  • Elan-K-System
  • Antrag auf Ausfuhrgenehmigung
  • Endverbleibsdokument
  • Internationale Einfuhrbescheinigung
  • Einzelausfuhrgenehmigung
  • Sammelausfuhrgenehmigung
  • Allgemeine Genehmigung
  • Null-Bescheid
  • Anti-Folter-Verordnung
  • Feuerwaffenverordnung
  • Handels- und Vermittlungsgeschäfte
  • Sanktionslisten gegen Personen und Organisationen

Gesetzlicher Rahmen und Arbeitslisten

  • Außenwirtschaftsgesetz und Außenwirtschaftsverordnung
  • Genehmigungspflichtige Ausfuhren
  • Dual-use-Güter
  • Firmenprofil des Endverwenders
  • Ausfuhrlisten und Umschlüsselungsverzeichnis

Ausfuhrverantwortlicher

  • Internal-Compliance-Programms
  • Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Haftung
  • Exportkontrollbeauftragter

 

Zielgruppe / Voraussetzungen

Zielgruppe

Neueinsteiger, Sachbearbeiter, Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstände aus handeltreibenden und produzierenden Exportunternehmen. Angesprochen sind insbesondere auch die Abteilungen Verkauf und Vertrieb, Einkauf und Materialwirtschaft.

Voraussetzungen

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