Haftungsrecht und Strafrecht für Umweltbeauftragte

Dauer
1 Tag
Durchführungsform
Inhouse-Schulung
Nächster Starttermin
auf Anfrage Details anzeigen
Preis
1.300 EUR MwSt. befreit
Webseite des Anbieters
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Beschreibung

Als Umweltbeauftragter sind Sie verantwortlich für die Gewährleistung der erforderlichen Maßnahmen im betrieblichen Umweltschutz.
Damit arbeiten Sie stets in einem Risikobereich, in dem es auch bei gewissenhaftesten Vorkehrungen unter Umständen zu technischen Störungen und unerwarteten Zwischenfällen kommen kann.
Daher ist es wichtig zu wissen, wie und wodurch Umweltbeauftragte für eventuelle Fehler bei ihrer betrieblichen Tätigkeit seitens ihres Arbeitgebers und von Dritten schadensrechtlich belangt werden können.

Ihr Nutzen

Das Seminar befasst sich mit allen Haftungstatbeständen, die für den Teilnehmerkreis bedeutsam werden können. Wir betrachten die Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Pflichten. Dazu gehören auch Ansprüche aus dem neuen Umweltschadengesetz, dessen Folgen versicherungsrechtlich noch nicht festgesetzt sind. Das Seminar zeigt Ihnen, wie Sie sich entlasten können und welche Delikte bei Ihrer Tätigkeit in Betracht kommen könnten.

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Kommende Starttermine

1 verfügbarer Starttermin

auf Anfrage

  • Inhouse-Schulung
  • Deutschland

Inhalte / Module


  • Zivilrechtliche Haftung des Umweltbeauftragten gegenüber seinem Arbeitgeber
  • Haftungseinschränkungen bei Schädigungen, die durch die betriebliche Tätigkeit entstehen
  • Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber
  • Strafrechtliche Haftung von Umweltschutzbeauftragten
  • Die Verschuldensgrade bei einem Schaden
    • leichte Fahrlässigkeit
    • grobe Fahrlässigkeit
  • Von der Rechtsprechung anerkannten Ausnahmen bei grober Fahrlässigkeit
    • Haftung des Umweltbeauftragten gegenüber Dritten
    • keine Haftungsbeschränkung

Zielgruppe / Voraussetzungen

Zielgruppe

Immissionsschutz-, Abfall-, Umwelt-, Gewässerschutzbeauftragte, Ingenieure und Mitarbeiter, die mit Umweltschutzaufgaben betraut sind, Geschäftsführer

Voraussetzungen

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