US-(Re-)Exportkontrolle für europäische Exporteure, Live Online

IHK Akademie München und Oberbayern, Online-Kurs / Fernlehrgang
Durchführungsform
Online-Kurs / Fernlehrgang
Nächster Starttermin
6 November, 2024 Details anzeigen
Preis
460 EUR MwSt. befreit
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
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Nächster Starttermin
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Preis
460 EUR MwSt. befreit
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
Ab 460 EUR MwSt. befreit / Person

Nutzen

Systematik und Strategien zum richtigen Umfang
Das US-(Re-)Exportkontrollrecht beansprucht eine sog. extraterritoriale Wirkung, d.h., dass auch Auslandsgeschäfte, die außerhalb der USA stattfinden, den US-Exportkontrollvorschriften unterfallen können. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn Güter mit US-Ursprung oder Güter mit US-Komponenten exportiert werden, eine US-Person in den Export involviert ist oder bestimmte Kunden und Länder beliefert werden, gegen die die USA ein Handelsembargo verhängt haben. Die US-Exportkontrolle betrifft also nicht nur ausländische Unternehmen mit US-Konzernzugehörigkeit, sondern auch alle anderen ausländischen Unternehmen. Das US-Exportkontrollrecht kennt zahlreiche Lieferrestriktionen. So bestehen Lieferbeschränkungen für bestimmte als kritisch eingestufte Güter. Zudem sind stets die Endverwendung und das jeweilige Lieferland zu berücksichtigen. Insbesondere sind auch die einzelnen Embargogesetze der USA zu beachten, die zum Teil umfassende Lieferverbote für ausländische Unternehmen aussprechen und vorrangig zu berücksichtigen sind. Von besonderer Praxisrelevanz für europäische Unternehmen sind aktuell das Iran-Embargo sowie das Russland-Embargo der USA. Beim US-Iran-Embargo ist insbesondere zu beachten, dass seit dem 7.8.2018 wieder verschärfte Sanktionen gelten, die sich ausdrücklich an ausländische Unternehmen richten. Hinzu kommt, dass die EU auf diese neuen Sanktionen mit dem Erlass der sog. Blocking Regulation reagiert hat, die ebenfalls am 7.8.2018 in Kraft getreten ist. Diese Regelung enthält ihrerseits neue Vorgaben an EU-Unternehmen, die mit dem Iran-US-Embargo kollidieren. Die Sanktionen der US-Administration wegen Verstöße gegen das US-(Re-)Exportkontrollrecht können gravierend sein. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass die US-Behörden ein Unternehmen als eine Denied Person listen können, mit der dann keine Geschäfte mehr getätigt werden dürfen. Praktische Konsequenz dieser Maßnahme ist, dass das Unternehmen vom Handel mit dem US-Markt abgeschnitten wird. Europäische Unternehmen sollten daher auch die Vorgaben der US-Exportkontrolle kennen und sie in ihre Exportcompliance-Prozesse integrieren.

Mit dieser Weiterbildung im Live-Online- Format verbinden Sie die Vorteile der räumlichen Unabhängigkeit mit denen des direkten und persönlichen Kontaktes.

Programminhalt

    Rechtsgrundlagen der US-(Re-)Exportkontrolle
    Export Administration Regulations
    Güterbezogene Lieferbeschränkungen (Commerce Country Chart / Export Control Classification Number (ECCN) / De Minimis Rule)
    Verwendungsbezogene Lieferbeschränkungen (End-Use Control)
    Personenbezogene Lieferbeschränkungen (Sanctions Lists)
    Länderbezogene Lieferbeschränkungen (Embargoes)
    Anwendungsbereich der US-Exportkontrolle auf (Re-)Exporte aus Deutschland
    Genehmigungspflichten / Verfahrenserleichterungen (License Exceptions)
    Lieferungen in US-Embargoländer (insb. Iran-Embargo & Blocking Regulation)
    Organisation der US-(Re-)Exportkontrolle im Unternehmen

Zielgruppe

Exportmitarbeiter, Exportkontrollbeauftragte, Vertriebsmitarbeiter, Exportmanager, Ausfuhrverantwortliche

Kommende Starttermine

1 verfügbarer Starttermin

6 November, 2024

  • Online-Kurs / Fernlehrgang
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