Gepr. Industriemeister*in Elektrotechnik IHK

Dauer
1040 Stunden
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
28 Januar, 2025 Details anzeigen
Preis
5.200 EUR MwSt. befreit
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
Dauer
1040 Stunden
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
28 Januar, 2025 Details anzeigen
Preis
5.200 EUR MwSt. befreit
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
Für weitere Informationen stellen Sie gerne eine Informationsanfrage 👍

Beschreibung

Mit der Qualifizierung zum Industriemeister Elektrotechnik übernehmen Sie Fach- und Führungsaufgaben, z. B. in der Planung und Fertigung und gestalten Arbeits- und Betriebsabläufe mit. Ihr erworbenes Wissen können Sie in der Herstellung und Instandhaltung elektrischer Anlagen und Bauteile, in der Automatisierungstechnik oder bei Energieversorgungsunternehmen anwenden.

Dieses Weiterbildungsangebot findet im Präsenzlernen statt. Vereinzelt werden Lerninhalte mittels Live Online Training (Webinar) gelehrt. Der Dozent wird dann die Lerninhalte interaktiv online vermitteln und ist jederzeit präsent.

Der Lehrgang zum Gepr. Industriemeister Elektrotechnik beinhaltet den Ausbilderschein. Sollten Sie bei Ihrer Anmeldung den Ausbilderschein bereits absolviert haben, können Sie den Lehrgang selbstverständlich auch ohne Ausbilderschein besuchen. Wir rechnen Ihnen diese Kosten entsprechend raus.

Zusätzlich zu den unten aufgeführten Kosten fallen für Ihre Prüfungsteilnahme Zulassungs- und Prüfungsgebühren an. Diese werden direkt von der jeweiligen Kammer in Rechnung gestellt. https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/6017918/3f029c2efa6197e3a9e92f223e400044/gebuehrentarif-gueltig-ab-1-januar-2024-data.pdf finden Sie beispielsweise die Gebührenordnung der IHK Heilbronn-Franken.
Möchten Sie mehr über diese Weiterbildung erfahren?

Kommende Starttermine

1 verfügbarer Starttermin

28 Januar, 2025

  • Präsenzkurs / vor Ort
  • Heilbronn
  • Deutsch

Förderung

Aufstiegs-BAföG

Förderung

Aufstiegs-BAföG

Inhalte

OPTIONAL Berufs- und arbeitspädagogischer Teil

1. Teil: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Rechtsbewusstes Handeln
- Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht inkl. Datenschutz
- Umweltschutzrecht

Betriebswirtschaftliches Handeln
- Ökonomische Handlungsprinzipien
- Organisationsentwicklung
- KVP
- Kostenrechnen

Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Informations- und Kommunikationsformen
- Planungstechniken und Analysemethoden
- Projektmanagement
- Technische Unterlagen
- Prozess- und Produktionsdaten

Zusammenarbeit im Betrieb
- Sozialverhalten/Gruppenverhalten
- Führungstechniken und -methoden
- Kommunikation und Kooperation

Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
- Chemische Grundlagen
- Angewandte Physik
- Grundlagen der Statistik
- Elektrotechnik

2. Teil: Handlungsspezifische Qualifikationen
Handlungsbereich Technik
- Automatisierungs- und Informationstechnik

Handlungsbereich Organisation
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Handlungsbereich Führung und Personal
- Personalführung und -entwicklung
- Qualitätsmanagement inkl. FMEA

Technische Voraussetzungen
- PC, Laptop oder Tablet
- Microsoft Windows 7 oder höher, Mac OS X 10.10 oder höher, Android 5.0x oder höher, iOS 8.0 oder höher, iPadOS 13 oder neuer
- Kamera
- Headset (Kopfhörer mit Mikrofon)
- Internetzugang mit mind. 2 Mbps im Download und 1 Mbps im Upload https://www.google.com/search?q=speedtest

Teilnehmerkreis

Der Industriemeister Elektrotechnik besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil sind die 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen' und der zweite Teil sind die 'Handlungsspezifische Qualifikationen'.

Die Zulassungsvoraussetzungen werden in einer https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/fortbildungsordnungen/de/industriemeister-gepruefter-industriemeisterin-gepruefte-fachrichtung-elektrotechnik.pdf?__blob=publicationFile&v=1 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt.

An der Fortbildungsprüfung kann man grundsätzlich teilnehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen' ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den
Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder

3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil 'Handlungsspezifische Qualifikationen' ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils 'Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen', das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und

2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.

(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben.

Die für die Berufspraxis wesentlichen Bezüge sind nach § 1 Abs. 3 der Verordnung folgende:
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses:
(...)
(3) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, in den betrieblichen Funktionsfeldern 'Betriebserhaltung Produktion', 'Betriebserhaltung Infrastruktur' sowie 'Fertigung und Montage' insbesondere folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Elektrotechnik wahrnehmen zu können:

1. Produktionsabläufe überwachen; über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft gewährleisten; für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen; Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einleiten und die Energieversorgung im Betrieb sichern; Arbeitsplätze nach ergonomischen Gesichtspunkten gestalten und die Arbeitsstätten unter Beachtung entsprechender Vorschriften, Verordnungen und Normen einrichten; technische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen und die Neuanläufe organisieren und überwachen; für den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und Lagerung zuständig sein; Material, Bau- und Ersatzteile disponieren; bei der Entwicklung von Vorschlägen für neue technische Konzepte mitarbeiten und den ständigen Arbeits- und Produktionsverbesserungsprozess mitgestalten;

2. Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Material und Betriebsmitteln planen und sich an der Planung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken und Fertigungsprozesse beteiligen; Kostenpläne
aufstellen, die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten; bei
der Auswahl und Beschaffung von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen mitwirken; Qualitäts- und
Quantitätsvorgaben planen und für die Einhaltung der Termine sorgen; die Instandhaltung in Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie den beteiligten betrieblichen Bereichen koordinieren und überwachen; in enger Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsbeauftragten die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten; rechtzeitig und angemessen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und beteiligte betriebliche Bereiche informieren; in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen übergeordnete Planungsgruppen beraten sowie Werkstattdaten und Produktionsergebnisse in die Planungsprozesse einbringen;

3. die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter Berücksichtigung der Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Abwägung ihrer persönlichen Daten, Qualifikationen und Interessen zuordnen; die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu selbstständigem, verantwortlichem Handeln anleiten, motivieren und an Entscheidungsprozessen beteiligen; bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken; Gruppen betreuen und moderieren; die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, mit den Führungskräften sowie mit dem Betriebsrat fördern; Beurteilungen von Einzelnen und Gruppen durchführen und eine den Befähigungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen angemessene Personalentwicklung anstreben; ihre Innovationsbereitschaft fördern und auf ihre systematische Weiterbildung innerhalb und außerhalb des Betriebes hinwirken; neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihre Arbeitsbereiche einführen; die Ausbildung der ihm zugeteilten Auszubildenden verantworten; die Qualitätsmanagementziele im zuständigen Bereich kontinuierlich umsetzen und das Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern; bei der Kunden- und Lieferantenbetreuung mitwirken, Kunden beraten und die Kundenzufriedenheit fördern.
(...)

Weitere Informationen und das Antragsformular auf Prüfung der Zulassung erhalten Sie auf der Internetseite der IHK Heilbronn Franken.
https://ihk-anmeldeportal.de/hauptantrag
Wir empfehlen, den Antrag auf Prüfung der Zulassung vor dem Lehrgangsstart zu stellen.

Für die Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Änderungen vorbehalten.

Unterrichtszeiten

Berufsbegleitend Sa. 08:00-13:00/15:30, i.d.R. 2x wöchentlich 18:00-21:15, max.12 Blocktage/Jah

Abschlussqualifikation / Zertifikat

Gepr. Industriemeister*in Elektrotechnik

Kostenzusatz

Kursbetrag: 5200.00 Aufstiegs-BAföG | Bildungsgutschein mögl
Literaturkosten: 350.00
Prüfungsgebühren: 775.00 Gebühren IHK HN-Franken/ variieren nach zust.

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