Geprüfter Personalfachkaufmann

Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, Online-Kurs / Fernlehrgang
Dauer
420 Einheiten
Durchführungsform
Live-Webinar
Nächster Starttermin
3 Juli, 2024 (+2 Starttermine)
Preis
3.590 EUR MwSt. befreit
Webseite des Anbieters
Dauer
420 Einheiten
Durchführungsform
Live-Webinar
Nächster Starttermin
3 Juli, 2024 (+2 Starttermine)
Preis
3.590 EUR MwSt. befreit
Webseite des Anbieters
Für weitere Informationen stellen Sie gerne eine Informationsanfrage 👍

Beschreibung

Geprüfter Personalfachkaufmann/-frau

Ziel

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) zu Dortmund bieten Ihnen die Möglichkeit, sich im Rahmen dieses berufsbegleitenden Kooperationslehrgangs auf die bundesweit anerkannte Abschlussprüfung zum/zur „Geprüften Personalfachkaufmann/-frau“ vorzubereiten.

Die Weiterbildung zum/zur „Personalfachkaufmann/-frau“ vermittelt Ihnen einen Überblick über die vielfältigen Aufgaben des Handlungsfeldes Personalwesen und führt zur Beherrschung des Instrumentariums praktischer Personalarbeit. Der handlungsorientierte Lehrgang befähigt Sie dazu, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, bei der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Voraussetzung für die Teilnahme am letzten Prüfungsabschnitt ist u. a. eine mit Erfolg abgelegte Ausbildereignungsprüfung.

Möchten Sie mehr über diese Weiterbildung erfahren?

Kommende Starttermine

Wählen Sie aus 2 verfügbaren Startterminen

3 Juli, 2024

  • Live-Webinar
  • Online-Kurs / Fernlehrgang

3 Dezember, 2024

  • Live-Webinar
  • Online-Kurs / Fernlehrgang

Inhalte / Module

Handlungsbereich 1:
Personalarbeit organisieren und durchführen

  • Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
  • Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
  • Prozesse im Personalwesen gestalten Projekte planen und durchführen
  • Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
  • Beraten und Fachgespräche führen
  • Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
  • Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden


Handlungsbereich 2:
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen

  • Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
  • Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
  • Einkommens und Vergütungssysteme umsetzen
  • Sozialversicherungsrecht anwenden
  • Sozialleistungen des Betriebes gestalten
  • Personalbeschaffung durchführen
  • Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten


Handlungsbereich 3:
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen

  • Konjunktur und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen
  • Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
  • Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln
  • Personalbedarfs und Entwicklungsplanung durchführen
  • Personalcontrolling gestalten und umsetzen


Handlungsbereich 4:
Personal- und Organisationsentwicklung steuern

  • Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern
  • Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen
  • Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen
  • Qualitätsmanagement in der Personal und Organisationsentwicklung einsetzen
  • Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden,
  • Führungskräfte beraten
  • Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten,
  • Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen




Aufbau & Organisation

420 Unterrichtseinheiten

Zielgruppe / Voraussetzungen

Der Lehrgang richtet sich an Personen mit beruflicher Erfahrung im Personalwesen.

Zur Prüfung ist zugelassen, wer

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personalwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

Die nachzuweisende Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zur Personalwirtschaft, Personalberatung oder Personal- und Organisationsentwicklung aufweisen.

Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der Ausbildereignung gemäß § 3 Abs. 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung (BBiG) zu erbringen.

Infos anfordern

Stellen Sie jetzt eine Informationsanfrage

Kontaktieren Sie hier den Anbieter, um mehr über das Kursangebot Geprüfter Personalfachkaufmann zu erfahren!

  Sie erhalten weitere Infos

  Unverbindlich

  Kostenfrei


reCAPTCHA logo Diese Webseite ist durch reCAPTCHA geschützt. Es gelten die Google Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen.
Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
Märkische Straße 120
44141 Dortmund

Industrie- und Handelskammer zu Dortmund

Die IHK zu Dortmund ist die Interessenvertretung der gewerblichen Wirtschaft in den Städten Dortmund, Hamm und dem Kreis Unna. Sie betreut rund 55.000 Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen. Im Bereich der Beruflichen Bildung informiert sie in allen...

Erfahren Sie mehr über Industrie- und Handelskammer zu Dortmund und weitere Kurse des Anbieters.

Anzeige