Beschreibung
Aktualisierung der Fachkunde nach § 25 StrlSchG
Module AR, AU, AFA
Die aktuell gültige Strahlenschutzverordnung befasst sich in ihrem § 48 mit dem Erhalt einer Fachkunde im Strahlenschutz und legt hierbei fest, dass eine einmal erworbene Fachkunde nicht mehr unbefristet fortbesteht, sondern mindestens alle fünf Jahre einer Aktualisierung bedarf.Da dieser Bestimmung auch Strahlenschutzbeauftragte von Unternehmen unterliegen, die unter ihrer Aufsicht stehende Personen in fremden Anlagen oder Einrichtungen (§ 25 StrlSchG) beruflich exponiert beschäftigen, aktualisiert dieser Kurs im Rahmen von Vorträgen und Übungen die zur Strahlenschutzüberwachung des betroffenen Personals erforderliche Fachkunde.
Folgende Themen werden behandelt:
- Grundbegriffe des praktischen Strahlenschutzes
- Die Strahlenexposition des Menschen
- Wirkung von Strahlung auf Mensch und Materie
- Dosisbegriffe, Dosiseinheiten und Risikobetrachtungen
- Personen- und anlagenbezogene Strahlenschutzmaßnahmen
- Gesetzliche Grundlagen zur Beschäftigung in fremden Anlagen
- Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten: Verwaltungsmaßnahmen, Unterweisungen, Dokumentation, Führen des Strahlenpasses
- Arbeitsmedizinische Vorsorge.
Der Kurs schließt mit einer Prüfung ab. Die erfolgreiche Teilnahme ist von der zuständigen Behörde zur Aktualisierung der Fachkunde für die Fachkundegruppe S5 mit bundesweiter Gültigkeit anerkannt. Darüber hinaus werden auch die Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S3.1, S3.2, S6.1 sowie S8 aktualisiert.
- Dauer: 1 Tag
Verantwortlich: Dr. Thomas Rabung
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