S3-Kenntniserwerb im Strahlenschutz für 'sonst tätige Personen'

Dauer
10 Tage
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Beschreibung


S3-Kenntniserwerb im Strahlenschutz für "sonst tätige Personen"


Für alle kerntechnischen Anlagen Deutschlands gilt: "Sicherheit geht vor". Um diesem Anspruch gerecht zu werden, liegt ein besonderes Augenmerk selbstverständlich auch auf der Aus- und Weiterbildung der in diesen Anlagen tätigen Personen.
Die Grundlage dieses Kurses bildet die "Richtlinie über die Gewährleistung der notwendigen Kenntnisse der beim Betrieb von Kernkraftwerken sonst tätigen Personen" (Bek. d. BMU vom 30.11.2000 - RS I 3-13832/1). Ihr zur Folge müssen diese Personen das erforderliche Wissen über einen sicheren Ablauf, die möglichen Gefahren sowie die anzuwendenden Schutzmaßnahmen besitzen.
Hinsichtlich des Strahlenschutzes ist für Personen mit Weisungsbefugnis ein Kenntnisstand nach Stufe S3 erforderlich. Dieser ist so weitreichend, dass die oben genannte Richtlinie anlässlich seines Erwerbs den Besuch eines mehrwöchigen Kurses vorgibt.
Die hier beschriebene 2-wöchige Fortbildung entspricht sowohl in Theorie als auch in Praxis diesen Anforderungen und zeichnet sich dabei durch einen besonders hohen Anteil an Veranschaulichungen und praktischen Übungen aus.
Grundlagen des Strahlenschutzes: Radioaktivität, Strahlenarten, Identifikation von Nukliden, biologische Wirkungen ionisierender Strahlung, natürliche und zivilisatorische Strahlenexpositionen, Dosis, Dosisleistung, Teil- und Ganzkörperbestrahlung, Kontamination, Dekontamination, Inkorporation, Abschirmung, Aufenthalt, Abstandsquadratgesetz
Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen
Umgang mit Strahlenmessgeräten, Dosimetrie
Strahlenschutztechnik und -sicherheit
Anlegen, Tragen und Ablegen besonderer Strahlenschutzkleidung sowie von Atemschutzgeräten
Umgang mit kontaminierten Arbeitsmitteln sowie deren Lagerung
Dekontamination von Personen und Materialien
Arbeits- und Brandschutz in kerntechnischen Anlagen
Bestimmungen des Atomgesetzes (AtG), des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Praktische Übungen hinsichtlich des Umgangs mit umschlossenen und offenen radioaktiven Stoffen.

Dauer: 10 Tage

Verantwortlich: Dr. Frank Feßler
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