Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Neubau, Umbau oder Umnutzung von Arbeitsstätten nach aktueller ArbStättV und ASR

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, in Stuttgart (+5 Standorte)
Dauer
Dauer 2 Tage: 09.00 - 16.30 Uhr
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
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Deutsch
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Beschreibung

Rechtliche Grundlagen:
- Arbeitsstättenverordnung in Ergänzung zum Bauordnungsrecht der Länder
- Arbeitsstättenregeln
- DGUV Informationen

Schwerpunkte der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Arbeitsstättenregeln (ASR) - Sammlung:
- Begriffe und Definitionen
- Räume, Klima, Akustik, Beleuchtung
- Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
- Brandschutzanforderungen
- Verkehrswege und Fußböden
- Sicherheitskennzeichnung, -beleuchtung und -leitsysteme
- Telearbeitsplätze (Home-Office)

Beispiele aus der Praxis, gern auch anhand Ihrer mitgebrachten Planungsunterlagen

Diskussionen und Erfahrungsaustausch
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Voraussetzung

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Nutzen

Das Seminar Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) versetzt Sie in die Lage, die Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes schon bei der Planung eines Bauvorhabens zu berücksichtigen. Das Unternehmen ist gegenüber den Aufsichtsbehörden in der Lage, die Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Sicherheit der Beschäftigten nachzuweisen.

Ein positiver Nebeneffekt bei Einhaltung der Arbeitsstättenregeln: Spätere Verluste und Kosten durch Personalausfälle nach Arbeitsunfällen oder in Folge berufsbedingter Erkrankungen werden reduziert.

Die aktuelle Fassung der Arbeitsstättenverordnung bildet neben den Landesbauordnungen einen wesentlichen Rahmen für den Bau und Betrieb von Arbeitsstätten. Durch Beachtung und Umsetzung der Arbeitsstättenregeln (ASR) werden die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt.

Gleichzeitig werden Gefährdungen gesenkt, die zu Arbeitsunfällen oder berufsbedingten Erkrankungen führen können.

Bereits bei der Planung und Gestaltung von Arbeitsstätten ist neben statischen und optischen Aspekten auch auf die Sicherheit des Objektes zu achten. Selbst durch kleine Umbauten oder die Umnutzung vorhandener Flächen kann der so genannte „Bestandsschutz“ und somit die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung aufgehoben werden.

Worauf dabei zu achten ist, wird im Seminar ausführlich behandelt und an Beispielen erörtert.
Durch moderierte Diskussionen und Erfahrungsaustausch werden die Notwendigkeit der praxisbezogenen Umsetzung allgemeiner Rechtsvorschriften verdeutlicht und die Grundlagen für die erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen gelegt.

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