Pressemitteilung: Bildungsscheck - Die Finanzspritze von Nordrhein-Westfalen für berufliche Fortbildungen

Mannheim, 23.05.2017 – Berufliche Weiterbildungen schaffen Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb fördern Bund und Länder Fortbildungen mit verschiedenen Programmen. Die Finanzspritze, mit der Nordrhein-Westfalen Arbeitnehmer, Berufsrückkehrer und Betriebe unterstützt, heißt Bildungsscheck.

Mannheim, 23.05.2017 Berufliche Weiterbildungen schaffen Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb fördern Bund und Länder Fortbildungen mit verschiedenen Programmen. Die Finanzspritze, mit der Nordrhein-Westfalen Arbeitnehmer, Berufsrückkehrer und Betriebe unterstützt, heißt Bildungsscheck. Mit ihm werden fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen zu 50 Prozent gefördert. Beschäftigte und Unternehmen erhalten einen Zuschuss von bis zu 500 Euro.

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Bildungsscheck NRW

Die Förderung mit dem Programm Bildungsscheck, das aus Landesmitteln und Mitteln des europäischen Sozialfonds finanziert wird, ist an bestimmte Kriterien gekoppelt. Es dient etwa Zuwanderern dazu, ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen in Deutschland anerkennen zu lassen und eventuelle Lücken zu schließen. Wer keinen Berufsabschluss hat, erhält ebenfalls eine Förderung, um seine Kompetenzen auszubauen. Ferner richtet sich das Programm an befristet, geringfügig oder angelernte Beschäftigte, an Zeitarbeiter sowie an ältere Arbeitnehmer. Auch Berufsrückkehrer profitieren davon.

Die Ausstellung des Bildungsscheck ist zudem abhängig von der Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Jahreseinkommen von Antragstellern, die in Betrieben mit bis zu 249 Mitarbeitern beschäftigt sind, darf 30.000 Euro nicht überschreiten.

Wer im Programm aufgenommen wird, erfahren Weiterbildungsinteressiere bei den autorisierten Beratungsstellen Nordrhein-Westfalens. Dort können sie sich individuell über ihre persönlichen Voraussetzungen und ihren Qualifizierungsbedarf informieren. Werden die Kriterien erfüllt, stellen die Beratungseinrichtungen den Bildungsscheck aus, der beim Weiterbildungsanbieter geltend gemacht werden kann. Der Bildungsscheck kann alle zwei Jahre neu beantragt werden.

Über kursfinder.de
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Pressekontakt
Vanessa Schäfer
kursfinder GmbH
Tel.: +49 621 437744-06
vanessa.schafer(at)kursfinder.de


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