Ausbildung der Ausbilder IHK - Zusatzkurs für Fachwirte (Teilzeit)

Dauer
32 Stunden
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
8 Juni, 2024 (+2 Starttermine)
Preis
200 EUR MwSt. befreit
Webseite des Anbieters
Dauer
32 Stunden
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
8 Juni, 2024 (+2 Starttermine)
Preis
200 EUR MwSt. befreit
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Beschreibung

Aufgrund der neuen Rechtsordnungen für Geprüfte Wirtschaftsfachwirte, für Geprüfte Technische Fachwirte oder für Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen haben diese mit erfolgreichem Abschluss der IHK-Prüfung auch den schriftlichen Teil der AdA-Prüfung erfolgreich absolviert. Dieser Kurs bereitet Sie auf die praktische Prüfung vor.

Ihr Nutzen

Aufgrund der neuen Rechtsordnung für Geprüfte Wirtschaftsfachwirte, für Geprüfte Technische Fachwirte oder Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen haben diese mit erfolgreichem Abschluss der IHK-Prüfung auch den schriftlichen Teil der AdA-Prüfung erfolgreich absolviert.

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Kommende Starttermine

Wählen Sie aus 2 verfügbaren Startterminen

8 Juni, 2024

  • Präsenzkurs / vor Ort
  • Nürnberg

9 November, 2024

  • Präsenzkurs / vor Ort
  • Nürnberg

Inhalte / Module

Vorbereitung auf praktische Prüfung: Präsentation bzw. praktische Durchführung einer berufstypische Ausbildungssituation

(Bestandteil des Handlungsfeld 3: Ausbildung durchführen)

  • Lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben und empfangen
  • Aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten
  • Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und situationsspezifisch einsetzen

Zielgruppe / Voraussetzungen

Zielgruppe

Ausbilder/innen in der Erstausbildung

Voraussetzungen

Erfolgreich abgeschlossene IHK-Prüfung zum/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirt/in gemäß der Verordnung vom 26. August 2008 oder Geprüften Technischen Fachwirt/in gemäß der Verordnung 2006 oder gemäß der Verordnung vom 21. Juli 2011 zum/zur Geprüften Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen

Um als Ausbilder/in zugelassen zu werden, müssen neben der Ausbildereignungsprüfung entsprechende fachliche Qualifikationen vorliegen.

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