Geprüfter Bilanzbuchhalter / Geprüfte Bilanzbuchhalterin (Vollzeit)

Dauer
780 Stunden
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
23 September, 2024 (+2 Starttermine)
Preis
4.250 EUR MwSt. befreit
Webseite des Anbieters
Dauer
780 Stunden
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
23 September, 2024 (+2 Starttermine)
Preis
4.250 EUR MwSt. befreit
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Für weitere Informationen stellen Sie gerne eine Informationsanfrage 👍

Beschreibung

Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter sind in deutschen Unternehmen sehr begehrt. Sie gelten als Spezialisten im Rechnungswesen und haben beste Jobaussichten und sehr gute Verdienstmöglichkeiten.

Wir bereiten Sie in Präsenzunterricht optimal auf die IHK-Prüfungen vor, beraten und betreuen Sie dabei persönlich.

Andauernde kurzfristige Änderungen im Steuerrecht, eine fortschreitende Digitalisierung im Rechnungswesen und komplexe geschäftliche Aufgaben sind nur von bestens ausgebildeten und vorbereiteten Buchhalterinnen und Buchhaltern zu lösen.

Dabei helfen moderne Software und leistungsstarke IT.
Bilanzbuchhalter und Bilanzbuchhalterinnen haben die Aufgabe, die verschiedenen Teile des Rechnungswesens wie z. B. die Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung, die Lohn- und Anlagenbuchhaltung im Jahresabschluss zusammenzuführen. Mit ihren Abschlüssen und Auswertungen legen sie den Grundstein für erfolgreiche Managemententscheidungen.

 

Ihr Nutzen

Mit dieser Weiterbildung soll eine berufliche Qualifikation erworben werden, die befähigt, wesentliche Aufgaben aus dem Bereich des Finanz- und Rechnungswesens bis hin zu Organisations- und Führungsaufgaben eigenständig und verantwortlich wahrzunehmen.

Möchten Sie mehr über diese Weiterbildung erfahren?

Kommende Starttermine

Wählen Sie aus 2 verfügbaren Startterminen

23 September, 2024

  • Präsenzkurs / vor Ort
  • Nürnberg

22 September, 2025

  • Präsenzkurs / vor Ort
  • Nürnberg

Inhalte / Module

Schwerpunkte/Handlungsbereiche

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:

1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen

Dieser Handlungsbereich umfasst die Durchführung einer, nach deutschem Recht, ordnungsgemäßen Buchführung, die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Darstellung der wesentlichen Regelungen des internationalen Bilanzrechts nach den International Financial Reporting Standards.

2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten

Dieser Handlungsbereich umfasst das Erkennen der Zusammenhänge in der Rechnungslegung sowie die Analyse und Interpretation von Jahresabschlüssen für unternehmerische Zwecke.

3. Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen

Hierbei sollen Kenntnisse vermittelt werden, die die Teilnehmer/innen in der Lage sind nachzuweisen, dass sie betriebliche Sachverhalte steuerlich bearbeiten können.

4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen

In diesem Handlungsbereich geht es um die Methoden und Instrumente der Finanzierung und der Investitionsrechnungen sowie ihre Anwendungen. Wesentlich dabei ist die Bedeutung der betrieblichen Finanzwirtschaft als Erfolgsfaktor in nationalen und internationalen Märkten zu erkennen. Im Weiteren werden das Erstellen und Einsetzen von Planungsrechnungen im Rahmen der Finanz- und  Investitionsplanung geschult.

5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden

Dabei werden Kenntnisse vermittelt, die die zu prüfende Person in die Lage versetzen, die Kosten- und Leistungsrechnung zur Steuerung betrieblicher Prozesse im Zuge der Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen sowie zu Bilanzierungszwecken einzusetzen. Dabei wird im Besonderen der Zusammenhang zwischen Buchführung, Bilanzierung, Kosten- und Leistungsrechnung  und Controlling dargestellt.

6. ein internes Kontrollsystem sicherstellen

In diesem Handlungsbereich geht es darum, Risiken in der Unternehmung zu identifizieren, zu bewerten und Maßnahmen zur Risikominderung aufzuzeigen.

7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen

Schwerpunkt dieses Handlungsbereichs ist es, zu lernen zielorientiert mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Auszubildenden, Geschäftspartnern sowie Kunden zu kommunizieren und zu kooperieren, Methoden der Kommunikation und des Konfliktmanagements situationsgerecht einzusetzen, ethische Grundsätze zu berücksichtigen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Auszubildende und Projektgruppen unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen und der Unternehmensziele zur führen und zu motivieren.

Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem sich unmittelbar anschließenden Fachgespräch.

Fördermöglichkeit

Unsere Aufstiegsfortbildungskurse mit IHK-Abschluss, ausgenommen der Vorbereitungskurse auf die AdA-Prüfung, entsprechen den Bedingungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. Somit kann bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen Aufstiegs-BAföG beantragt werden.

Nähere Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie hier.

Zielgruppe / Voraussetzungen

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen aus dem betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen

Voraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetztes erfüllt und Folgendes nachweist:

    1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufausbildungsdauer von drei Jahren,

oder

    2. einen der folgenden Abschlüsse:
    • einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
    • einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
    • einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestes einjährige Berufspraxis

oder

    3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.

Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.

 

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