Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (SHK) - Nachschulu

Dauer
8 Stunden
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
20 September, 2024 Details anzeigen
Preis
195 EUR inkl. MwSt.
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
Dauer
8 Stunden
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
20 September, 2024 Details anzeigen
Preis
195 EUR inkl. MwSt.
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
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Beschreibung

Qualifikation auffrischen und Zertifikat aktualisieren

Ein Unternehmer muss sich regelmäßig vergewissern, dass die von ihm eingesetzten Mitarbeiter die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für diese festgelegten Tätigkeiten haben. Der Nachweis wird mit der Nachschulung und der sich anschließenden Prüfung erbracht.
Wichtig:
Ohne die regelmäßige Nachschulung verliert das Zertifikat „Elektrofachkraft“ seine Gültigkeit und der Lehrgang muss komplett wiederholt werden!
Mitzubringen sind
  • Zertifikat
  • Ausweispapiere
  • Eigenes Messgerät
  • Werkzeug

Lehrgangsthemen

  • Vorstellung der Werkzeuge und Messgeräte
  • Sichtprüfung der Messgeräte und des Werkzeuges
  • Durchführung von Kontrollmessungen
  • Sicherheitsunterweisung
  • Aktuelle Informationen über Sicherheitsbestimmungen über dem Arbeitsbereich, in dem Sie tätig sind
  • Praktische Messungen
 
 Voraussetzung
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine erfolgreich abgelegte Prüfung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
 
 Abschluss
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat über die Tätigkeiten, die Sie nun ausführen dürfen.
 
 Erstschulung
  • Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (SHK) - Erstschulung
 
 Förderung
  • Bildungsscheck

 

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Kommende Starttermine

1 verfügbarer Starttermin

20 September, 2024

  • Präsenzkurs / vor Ort
  • Dortmund
  • Deutsch

Voraussetzungen

Sie müssen die Elektrofachkraft-Erstschulung erfolgreich abgelegt haben.

Abschlussqualifikation / Zertifikat

Qualifikation auffrischen und Zertifikat aktualisieren

Ein Unternehmer muss sich regelmäßig vergewissern, dass die von ihm eingesetzten Mitarbeiter die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für diese festgelegten Tätigkeiten haben. Der Nachweis wird mit der Nachschulung und der sich anschließenden Prüfung erbracht.
Wichtig:
Ohne die regelmäßige Nachschulung verliert das Zertifikat „Elektrofachkraft“ seine Gültigkeit und der Lehrgang muss komplett wiederholt werden!
Mitzubringen sind
  • Zertifikat
  • Ausweispapiere
  • Eigenes Messgerät
  • Werkzeug

Lehrgangsthemen

  • Vorstellung der Werkzeuge und Messgeräte
  • Sichtprüfung der Messgeräte und des Werkzeuges
  • Durchführung von Kontrollmessungen
  • Sicherheitsunterweisung
  • Aktuelle Informationen über Sicherheitsbestimmungen über dem Arbeitsbereich, in dem Sie tätig sind
  • Praktische Messungen
 
 Voraussetzung
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine erfolgreich abgelegte Prüfung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
 
 Abschluss
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat über die Tätigkeiten, die Sie nun ausführen dürfen.
 
 Erstschulung
  • Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (SHK) - Erstschulung
 
 Förderung
  • Bildungsscheck

 

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