Beschreibung
Sicherheitsprüfungslehrgang - Wiederholungsschulung
Ziel
Wiederholungsschulung und Prüfung zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 i. V. m. Anlage VIII StVZO für alle SP-pflichtigen Fahrzeuge. Alle drei Jahre müssen sich SP-Fachkräfte neu zur Durchführung der Sicherheitsprüfung qualifizieren.
Kommende Starttermine
Inhalte / Module
- Einführung in die Vorschriften und Richtlinien
- Vermittlung spezieller Fahrzeugtechniken, die für die Durchführung der SP von Bedeutung sind
- Ausbildung nach den in der Richtlinie für die Durchführung von SP vorgeschriebenen Prüfpunkte
- Unterweisung in die einzusetzenden Mess- und Prüfgeräte
- Durchführung von Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen
Nutzen & Mehrwert
Lehrgang endet mit einer Prüfung lt. § 29 i. V. m. Anlage VIII und Anlage VIIIc StVO.
Nach erfolgreicher Prüfung können Gesellen als SP-Fachkraft ohne Unterschriftsberechtigung und Meister als SP-Verantwortliche mit Unterschriftsberechtigung nach erfolgter Anerkennung durch die zuständige Innung eingesetzt werden.
Zielgruppe / Voraussetzungen
- Grundlegende Kenntnisse in der Kraftfahrzeugtechnik (NKW)
- letzte erfolgreiche Schulung vor Ablauf von 36 Monaten
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Prüfung mit Zertifikat und Teilnahmebescheinigung
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