Beschreibung
Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht
Steuern sparen!... Steht in diesem Webinar besonders im Fokus. Praktischerweise sowohl das Energie- als auch das Stromsteuergesetz sehen zahlreiche Steuerentlastungen vor, die von Personen bzw. Unternehmen beantragt werden können, die Energieerzeugnisse bzw. Strom zu bestimmten, im jeweiligen Gesetz definierten, Zwecken einsetzen. Im Ergebnis kommt es für den Verwender zu einer teilweisen oder vollständigen Entlastung von der jeweiligen Steuer.
Einfache Beantragung der Energie- und Stromsteuerentlastungen
Wir werden Ihnen in dem Webinar Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht die wichtigsten Steuerentlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuerrecht (s. u.) vorstellen und die jeweiligen Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme (einschl. der zusätzlich zu erfüllenden Verpflichtungen aus dem EU-Beihilferecht) erläutern.
Sie erhalten darüber hinaus wichtige Informationen zum Prozess der Antragstellung (amtliche Vordrucke, elektronische Abgabemöglichkeit, Fristen).
Nutzen & Mehrwert
- Sie erhalten Aufklärung über die aktuellen Steuerentlastungstatbestände im Energie- und Stromsteuerrecht
- Durch praxisnahe Übungen werden verbrauchsteuerrechtlichen Kenntnisse vermittelt, die für die praktische Abwicklung Ihres Tagesgeschäftes notwendig sind
Zielgruppe / Voraussetzungen
Mitarbeiter:innen aus der Finanz- oder Steuerabteilung, Antragsteller:innen.
Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Einsteiger ohne Vorkenntnisse als auch Personen mit Hintergrundwissen im Bereich der energie- und stromsteuerrechtlichen Steuerentlastungen.
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Teilnahmezertifikat
Inhalte/Module
Entlastungstatbestände im Stromsteuerrecht
- Paragraf 9b StromStG - Stromsteuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren
- Paragraf 9b StromStG - Stromsteuerentlastung für Unternehmen
- Paragraf 10 StromStG - Stromsteuerentlastung in Sonderfällen
Entlastungstatbestände im Energiesteuerrecht
- Paragraf 51 EnergieStG - Energiesteuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren
- Paragraf 53 EnergieStG - Energiesteuerentlastung für die Stromerzeugung
- Paragraf 53a EnergieStG - Energiesteuerentlastung für KWK
- Paragraf 54 EnergieStG - Energiesteuerentlastung für Unternehmen
- Paragraf 55 EnergieStG - Energiesteuerentlastung für Unternehmen in Sonderfällen
Beantragung von Energie- und Stromsteuerentlastungen
- Amtliche Vordrucke
- Elektronische Abgabemöglichkeit
- Fristen
Verpflichtungen aus dem EU-Beihilferecht
- Meldepflichten nach der EnSTransV
- Ausschluss von Begünstigungen für „Unternehmen in Schwierigkeiten“/Selbsterklärung Vordruck 1139
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