Krankheitstage = weniger Urlaubstage?
Ist das herrlich: Ihnen stehen freie Tage bevor, Sie haben sich ein schönes Urlaubsziel im In- oder Ausland herausgesucht und freuen sich auf Entspannung, Kultur und gutes Essen. Doch dann kommt es, wie es manchmal eben kommt: Sie werden krank oder haben einen Unfall. Jetzt stellt sich manchen die Frage: Was mache ich nun mit einem Krankheitsfall im Urlaub?
Krank werden im Urlaub: Was nun?
Das Wichtigste vorweg: Wenn Sie im Urlaub erkranken, sind die Urlaubstage nicht verloren, sondern werden als Tage der Arbeitsunfähigkeit gewertet. Jedoch dürfen die Ausfalltage nicht an diesen Urlaub drangehängt werden. Die “dazugewonnenen” Urlaubstage müssen Sie zu einem anderen Zeitpunkt nehmen. Allerdings müssen Sie einige Punkte beachten, um von diesem Recht Gebrauch machen zu können.
Dem Bundesurlaubsgesetz zufolge haben alle Erwerbstätige einen Anspruch auf einen bezahlten Erholungsurlaub, der, wenn möglich, an einem Stück genommen werden soll. Das bedeutet: Alle Arbeitnehmende haben das Recht darauf, eine gewisse Zeit am Stück im Urlaub zu sein. Erkranken Sie nun während dieser Erholungsphase, kann der Urlaub als solcher nicht mehr stattfinden. Wenn Sie krank sind, können Sie sich nur schlecht von der Arbeit erholen. Aus diesem Grund werden Ihnen die Krankheitstage als Urlaubstage gutgeschrieben – wenn Sie diese Punkte einhalten:
1. Vorgesetzte informieren
Fürs Erste genügt es, wenn Sie Ihre Vorgesetzten per E-Mail, Messenger oder Telefon informieren. So wissen diese Bescheid und Sie können sich an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin wenden.
2. Krankschreiben lassen
Nur mit der Vorlage einer Krankschreibung ist die Nachweispflicht erfüllt, die Krankheit im Urlaub anzuzeigen und sich den Ausfall gutschreiben zu lassen. Wie auch an normalen Arbeitstagen muss die Krankschreibung innerhalb einer bestimmten Frist vorliegen, die meist in Ihrem Arbeitsvertrag definiert ist.
Ich bin im Ausland: Was gilt es hier zu beachten?
Werden Sie im Ausland krank, müssen Sie Ihre Führungskraft und Krankenkasse sofort darüber und über die voraussichtliche Ausfalldauer informieren. Nach § 5 Abs. 2 EFZG muss hierfür der schnellstmögliche Weg gewählt werden, also über E-Mail oder Telefon. In den meisten Fällen lohnt sich zudem eine Reisekrankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung, um hohe Mehrkosten zu vermeiden.
Bis bald im kursfinder.de-Wissensguide!