Beschreibung
Ökologische und soziale Mindeststandards gemäß dem neuen Lieferkettengesetz einhalten
Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen gesetzlich dazu, Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette zu übernehmen. Betroffen sind seit 01.01.2023 fast alle, entweder unmittelbar oder mittelbar: große Unternehmen mit über 3000 Mitarbeitern (ab 01.01.2024 ab 1000 Mitarbeitern) und deren Zulieferer, egal welcher Firmengröße und Herkunft.
Doch wie gelingt es, Transparenz über ökologische und soziale Risiken in die Lieferkette zu bringen? Wie weit ist man dafür verantwortlich, dass Zulieferer Menschenrechte achten und Umweltaspekte berücksichtigen? Wie dokumentiert man Anstrengungen und Erfolge rechtssicher und glaubwürdig? Kompetente Antworten auf diese Fragen gibt unser eintägiges Online-Seminar.
Weiterbildungsinhalte
1. Einführung
- Was bedeutet Nachhaltigkeit im Unternehmenskontext?
2. Die Anforderungen des neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
- Was kommt auf die Unternehmen zu?
- Wo gibt es Handlungsbedarf?
- Zweck und Anwendungsbereich
- Prävention und Abhilfe
- Beschwerdemechanismus
3. Analyse der Lieferkette
- Bewertung der Lieferkette hinsichtlich ökologischer und sozialer Aspekte
- Wie schafft man Transparenz?
- Lieferanten richtig klassifizieren
- Nachhaltigkeitsthemen in der Lieferkette identifizieren.
4. Bewertung und Strategie erstellen
- Risiken in der Lieferkette richtig einschätzen.
- Wie erstellt man den entsprechende Maßnahmenplan?
- Lieferantenfragebögen mit Beispielen
5. Verhaltenskodex und Audits
- Wie gibt man Lieferanten klar Vorgaben?
- Werden die Prozesse und Anforderungen entsprechend den Vorgaben erfüllt?
6. Wirtschaftsinitiativen und Standards
- Vorteile einer Mitwirkung in Brancheninitiativen (wie amfori/BSCI, Responsable Business Alliance oder Together for Sustainability)
- Sozialmanagementsystemen (wie SA 8000)
7. Berichterstattung
- Rechtssichere und glaubwürdige Dokumentation der Erfolge an das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
8. Die neue Rolle als Menschenrechtsbeauftragte*r
- Diese Funktion und Aufgaben haben Menschenrechtsbeauftragte in Unternehmen.
Kommende Starttermine
Inhouse-Variante
Diese Inhouse-Schulung können Sie entweder mit den beschriebenen Inhalten oder maßgeschneidert für mehrere Mitarbeitende Ihres Unternehmens buchen. Dauer, Termin und das für Ihr Unternehmen optimale Lernformat (Präsenz, Online, E-Learning) sind nach Ihren Wünschen gestaltbar.
Zielgruppe
- Alle am Nachhaltigkeitsprozess und Beschaffungsprozess unmittelbar und mittelbar Betroffene; v.a. aus den Bereichen Einkauf, Beschaffung, Import, Marketing, Kommunikation, Controlling, Unternehmensstrategie
- Beauftragte für Arbeitsschutz, Compliance, Qualität
- (Künftige) Menschenrechtsbeauftragte
- CSR-/Nachhaltigkeitsbeauftragte
Seminarziele
- Die Teilnehmer erfahren, wie man neue Aufgaben von der Nachhaltigkeits-Analyse, Bewertung und Risikoeinschätzung der Lieferkette bis hin zur Umsetzungsstrategie erfolgreich anpacken.
- Der erfahrene Experte erklärt praxisorientiert und mit hilfreichen Beispielen alles zum Thema Lieferantenfragebögen und gibt Praxis-Tipps zur Etablierung reibungsloser Prozesse mit Geschäftspartnern.
- Nach dem Seminar sind die Teilnehmer in der Lage, der Rechenschaftspflicht, an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) rechtssicher nachzukommen.
Infos anfordern
AKADEMIE HERKERT - über uns
Die AKADEMIE HERKERT ist das Bildungshaus der FORUM VERLAG HERKERT GMBH, die zur Unternehmensgruppe FORUM MEDIA GROUP gehört. Diese wurde vor über 25 Jahren gegründet und ist heute mit 23 Unternehmen in 16 Ländern aktiv. Die AKADEMIE HERKERT steht für...
Erfahren Sie mehr über AKADEMIE HERKERT und weitere Kurse des Anbieters.