Online-Aufbaumodul für Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen zur PDL

Dauer
152 Unterrichtseinheiten
Durchführungsform
Online-Kurs / Fernlehrgang
Nächster Starttermin
20 November, 2024 Details anzeigen
Preis
1.490 EUR inkl. MwSt.
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
Dauer
152 Unterrichtseinheiten
Durchführungsform
Online-Kurs / Fernlehrgang
Nächster Starttermin
20 November, 2024 Details anzeigen
Preis
1.490 EUR inkl. MwSt.
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
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Beschreibung

Die Weiterbildungen in der Pflege sind nicht bundeseinheitlich geregelt, da sie unter die Kulturhoheit der Länder fallen. In Bayern ist die VdPB (Vereinigung der Pflegenden in Bayern) zuständig. Die Weiterbildung zur Pflegedienstleitung ist für die stationäre Langzeitpflege und die ambulante Pflege in der AV PfleWoqG verankert und liegt damit in der Verantwortung der VdPB. Nach Abschluss des Zusatzmoduls und einer mündlichen Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis sowie eine Urkunde. Mit dem Abschluss Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und der Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach den §§ 1, 58 oder 64 PflBG (entspricht Pflegefachkraft) haben Sie die Möglichkeit, mit nur einem weiteren Modulbaustein den Abschluss Pflegedienstleitung nach AV PfleWoqG (PDL) zu erwerben. Dies ist möglich durch einen Bescheid der VdPB, der Ihnen die bereits erbrachten Qualifikationen anrechnet. Stellen Sie dazu einen Antrag bei der VdPB.
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Ziele

Als PDL können Sie eine Leitungsfunktion in der ambulanten oder stationären Pflege nach AV  PfleWoqG übernehmen.

Inhalte

  • Angewandte Pflegewissenschaft (32 UE)
  • Allgemeines Recht (24 UE)
  • Sozialrecht (32 UE)
  • Betriebsbezogenes Recht (32 UE)
  • Arbeitsrecht (32 UE)

Die Weiterbildung endet mit einem Kolloquium.

Hinweis: Alternativ steigen Sie, nach Absprache, in einen Präsenzkurs Pflegedienstleitung-Basisweiterbildung in Ihrer Nähe ein.

Kommende Starttermine

1 verfügbarer Starttermin

20 November, 2024

  • Online-Kurs / Fernlehrgang
  • Online-Kurs / Fernlehrgang
  • Deutsch

Zielgruppe / Voraussetzungen

Erfolgreicher Abschluss als Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) und Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung nach den §§ 1, 58 oder 64 PflBG (entspricht Pflegefachkraft).

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Unter dem Dach des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft e.V. hat sich ein Netzwerk von 18 Bildungsunternehmen, Sozial- und Personaldienstleistern mit flächendeckender Präsenz in Bayern entwickelt. Ihr innovatives Dienstleistungsportfolio in den Bereichen Bildung, Beratung, Personal und Soziales ist praxisnah und konsequent...

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