Geprüfter Betriebswirt / Geprüfte Betriebswirtin (Teilzeit)

Dauer
510 Stunden
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
14 Juni, 2025 Details anzeigen
Preis
3.950 EUR MwSt. befreit
Webseite des Anbieters
Dauer
510 Stunden
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Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
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Beschreibung

Mit dieser Weiterbildung soll eine berufliche Qualifikation erworben werden, die befähigt, betriebswirtschaftliche Ziele eines Unternehmers zu bestimmen und zu verwirklichen sowie eigenverantwortlich Führungs- und Managementaufgaben zu erfüllen. Dieser Lehrgang bereitet Sie auf die entsprechende Aufstiegsfortbildungsprüfung (nach neuer PO) bei der IHK vor.

Ihr Nutzen

Mit dieser Weiterbildung soll eine berufliche Qualifikation erworben werden, die befähigt, betriebswirtschaftliche Ziele eines Unternehmers zu bestimmen und zu verwirklichen sowie eigenverantwortlich Führungs- und Managementaufgaben zu erfüllen. Dieser Lehrgang bereitet Sie auf die entsprechende Aufstiegsfortbildungsprüfung (nach neuer PO) bei der IHK vor.

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Kommende Starttermine

1 verfügbarer Starttermin

14 Juni, 2025

  • Präsenzkurs / vor Ort
  • Nürnberg

Inhalte / Module

Prüfung / Handlungsbereiche

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil (teilweise in englischer Sprache), einem mündlichen Prüfungsteil und einem projektbezogenen Prüfungsteil.

Die Prüfung erstreckt sich über folgende Handlungsbereiche:

1. Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten

In diesem Handlungsbereich soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Entscheidungsgrundlagen dazu zu erarbeiten, mit welchen Mitteln und Maßnahmen gesichert, neue Erfolgspotentiale erschlossen und Risikopotentiale verringert werden können. Dabei sind wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Entwicklungen genauso wie arbeitsmarktpolitische Entwicklungen zu erfassen und zu bewerten.

2. Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten

In diesem Handlungsbereich soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Unternehmensstrategien im nationalen und internationalen Zusammenhang regelnder und finanzwirtschaftlicher Rahmenbedingungen zu bewerten. Insbesondere sind hier rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen sowie kulturelle Besonderheiten bei Auslandsaktivitäten zu beachten sowie Entscheidungen der Finanzierung und Investition unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu optimieren. Die Unternehmensführung ist so auszugestalten, dass sie den Grundsätzen eines verantwortungsvollen, transparenten und auf eine langfristige Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichteten Handelns entspricht.

3. Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren

In diesem Handlungsbereich soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, unter den Einflüssen der nationalen und internationalen Märkte die Leistungsprozesse des Unternehmens so zu gestalten, dass diese der strategischen Ausrichtung des Unternehmens entsprechen. Insbesondere sollen dabei die entsprechenden Marketingstrategien und -instrumente ausgewählt und eingesetzt werden. Weiterhin sind Entscheidungen zu treffen entsprechend der Unternehmensstrategie im Hinblick auf die Unternehmensorganisation und das Management der Unternehmensprozesse mit besonderem Augenmerk auf Personalmanagement und -führung, Projektmanagement, internationaler Finanzierung der Leistungsprozesse und die Einflüsse der technologischen Entwicklungen.

4. Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten

In diesem Handlungsbereich soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, die entsprechenden Handlungsfelder so zu gestalten, dass die Unternehmensorganisation nachhaltig dazu beiträgt, die strategischen Ziele des Unternehmens zu erreichen. Dabei sind insbesondere die getroffenen Entscheidungen hinsichtlich des Personals, der Strukturen und der Prozesse auf Strategiekonformität zu überprüfen und notwendige Anpassungen abzuleiten und umzusetzen. Damit steht eine an strategischen Vorgaben und Rahmenbedingungen ausgerichtete Flexibilisierung der verschiedenen Ausprägungen der Unternehmensorganisation im Fokus dieses Handlungsbereichs.

5. Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen

In diesem Handlungsbereich soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Managementaufgaben bei Unternehmensprozessen im Verständnis eines integrierten Managementsystems zur Einhaltung von Anforderungen, insbesondere von Qualität, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Datenschutz, in einer einheitlichen Struktur verantwortlich wahrzunehmen, zu überwachen und weiterzuentwickeln. Dafür sind die Werkzeuge des strategischen Controllings unter besonderer Beachtung von Risiken zu beherrschen, dabei aber auch die strategischen Chancen für das Wertschöpfungspotenzial des Unternehmens, insbesondere durch Innovationsmanagement und modernes Informationsmanagement, zu nutzen.

Schriftliche Projektarbeit, Präsentation und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch

 

Fördermöglichkeit

Unsere Aufstiegsfortbildungskurse mit IHK-Abschluss, ausgenommen der Vorbereitungskurse auf die AdA-Prüfung, entsprechen den Bedingungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes. Somit kann bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen Aufstiegs-BAföG beantragt werden.

Nähere Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie hier.

Zielgruppe / Voraussetzungen

Zielgruppe

Fachwirte/innen, Fachkaufmänner/-frauen, die sich zum/r Betriebswirt/in IHK qualifizieren wollen.

Voraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53d des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:

1. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,

2. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung

  • zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung“

oder

  • zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung“,

3. eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis

oder

4. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 3 und 4 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben.

(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit der in Absatz 1 bezeichneten Personen vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

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