Handhabung von Genehmigungsverfahren und Nebenbestimmungen

Dauer
1 Tag
Durchführungsform
Inhouse-Schulung
Nächster Starttermin
auf Anfrage Details anzeigen
Preis
1.300 EUR MwSt. befreit
Webseite des Anbieters
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1 Tag
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Inhouse-Schulung
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Beschreibung

Im Umweltbereich gibt es ohne Nebenbestimmungen keine Genehmigungen. Üblicherweise sind es belastende behördliche Verfügungen, die unter Umständen die betrieblichen Abläufe erschweren und Kosten verursachen.
Die Kooperation mit den Genehmigungsbehörden kann dazu führen, dass die Nebenbestimmungen eingeschränkt und damit Auswirkungen entschärft werden.

Ihr Nutzen

Das Seminar zeigt anhand der bestehenden gesetzlichen Regelungen, wie Sie sich am günstigsten gegen unerwünschte Nebenbestimmungen schützen und die für Sie besten Möglichkeiten nutzen.
Sie lernen Wege zur Beschleunigung eines Genehmigungsverfahrens kennen und die diplomatische Vorgehensweise bei Behörden ohne zusätzlichen Rechtsbeistand.Sie erhalten detaillierten Einblick in alle Arten von Genehmigungsverfahren, ob Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht oder Baurecht.

Möchten Sie mehr über diese Weiterbildung erfahren?

Kommende Starttermine

1 verfügbarer Starttermin

auf Anfrage

  • Inhouse-Schulung
  • Deutschland

Inhalte / Module


  • Unternehmen bei unerwünschten Nebenbestimmungen führen
  • Arten von Nebenbestimmungen und bloße Hinweise
    • Auflage
    • Bedingung
    • Befristung
  • Charakter einer behördlichen Nebenbestimmung
  • Inhaltsbestimmung einer Genehmigung und Abgrenzungen einer Inhaltsbestimmung gegen andere Nebenbestimmungen
  • Uneingeschränkter Betrieb des Unternehmens trotz Widerspruch gegen eine Nebenbestimmung
  • Der schnellste Weg zu einer Genehmigung
  • Rechte und Rechtsmittel bei unerwünschten Nebenbestimmungen gegenüber den zuständigen Behörden

Zielgruppe / Voraussetzungen

Zielgruppe

Umweltschutz-, Immissionsschutz-, Abfall-, Gewässerschutzbeauftragte, betriebliche Führungskräfte, Mitarbeiter von Rechtsabteilungen und technischen Abteilungen, die für die Einholung von Genehmigungen zuständig sind.

Voraussetzungen

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