Stolperfalle "Geringfügige Beschäftigung"

Dauer
8 Stunden
Durchführungsform
Präsenzkurs / vor Ort
Nächster Starttermin
12 September, 2024 Details anzeigen
Preis
329 EUR MwSt. befreit
Webseite des Anbieters
Dauer
8 Stunden
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Präsenzkurs / vor Ort
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Preis
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Beschreibung

Der Gesetzgeber hat die Vergütungsobergrenze bei Aushilfstätigkeiten seit 01.10.2022 auf 520 Euro angehoben und dynamisiert. Zudem hat der 2015 eingeführte Mindestlohn (seit 1.10.2022 12 €) im Bezug auf Entlohnung und Aufzeichnungspflichten immense Praxisauswirkungen auf alle Unternehmen. Seit 01.01.2023 ist der ausgeweitete Übergangsbereich bis 2.000 Euro beim Midi-Job umzusetzen.
Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben mit den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien 2022, sowie den Neuregelungen zum Werkstudentenprivileg erneut detailversessen agiert. Diese haben in der Abrechnungspraxis viele neue folgenschwere Fallstricke aufgetan. Bei Betriebsprüfungen (insbesondere bei Zoll- und Lohnsteueraußen-prüfung) erhöht sich das Augenmerk der Prüfer, sobald der Bereich der Aushilfstätigkeiten ansteht. Der Handlungsbedarf auf den verschiedensten Ebenen im Personalbüro ist noch größer geworden.

Seminarziele
Dieses Seminar macht sie fit für die Abrechnung geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse und der Gleitzone. Es zeigt Ihnen die Stolpersteine in der täglichen Praxis im Lohnsteuerrecht, bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht.
Sie erhalten eine Reihe von Gestaltungsempfehlungen und Anwendungsbeispielen. Checklisten und Arbeitshilfen, die in die Seminarunterlagen eingearbeitet sind, erleichtern Ihnen die tägliche Arbeit sowie die Vorbereitung auf eine Lonsteueraußenprüfung / Prüfung durch die Rentenversicherung.

Inhalte
Grundlagen und Neuregelungen für geringfügig Beschäftigte
Steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen,
Rentenversicherungspflicht
Mindestlohn insbesondere zur Arbeitszeitproblematik sowie zu den Aufzeichnungspflichten
Zusammenrechnung mit einer Hauptbeschäftigung
Zusammenrechnung mehrerer Mini-Jobs
Abrechnung von Schülern, Studenten (Neuregelung durch die Spitzenverbände), Praktikanten, Rentnern, Beamten, Mutterschutz und Elternzeit
Kombination von Aushilfslohn mit Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtsfreibetrag; Abgrenzung Arbeitnehmer/selbständige Tätigkeit

Neue Geringfügigkeitsrichtlinien 2021 und 2022

Neue Meldevorschriften seit 2022 und 2023

Neue Minijob und Midijobgrenze (520 Euro / 2.000 Euro)

Grundlagen und Neuregelungen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
Steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen
Besondere Personengruppen wie arbeitssuchend Gemeldete, Rentner, Schulabgänger und in der Landwirtschaft Beschäftigte

Grundlagen und Neuregelungen für den Übergangsbereich (Entgelt über 520 € bis 2.000 € monatlich seit 2022/2023)
Bestandsschutzregeln für Altfälle
Unterschiedliche Sozialversicherungs-Beitragslast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jedoch volle Rentenentgeltpunkte
Jährliche Neuberechnung der Formeln anhand der Verfahrensregeln
Folgen bei Arbeitnehmer-Verzicht auf die Gleitzonenregelung
Meldeverfahren sowie Anmeldung, Abmeldung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge

Aber auch zusätzliche Aspekte
Arbeitsrechtliche Grundlagen
Inflationsausgleichsprämie
Minijob und Kurzarbeit sowie Minijob und Rente mit den neuen Gesetzen: Flexirentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz und Minijobs in Privathaushalten, werden Ihnen nicht vorenthalten.
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Kommende Starttermine

1 verfügbarer Starttermin

12 September, 2024

  • Präsenzkurs / vor Ort
  • Darmstadt

Zielgruppe / Voraussetzungen

Personalleiter, Personalsachbearbeiter, Mitarbeiter der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Unternehmer und Berater

Abschlussqualifikation / Zertifikat

Teilnahmebescheinigung

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