TRGS 519: Erwerb der Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 3 Für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Gefahrstoffen einschl. Asbestzemen

Dauer
Dauer 5 Tage: 09.00 - 16.30 Uhr
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
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Beschreibung

Eigenschaften und Verwendung von Asbest

Gesundheitsgefahren, Hygienemaßnahmen, Arbeitsschutz und Umweltschutz

Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest

Vorschriften und Regelwerk der DGUV

Beurteilung der Gefahren durch Asbest

Asbest-Sanierungstechniken durch geeignete Verfahren

Hinweise zur technischen Ausrüstung eines Sanierers

Erläuterungen zur Untersuchung von Produkten und der Raumluft (Gefahrenbeurteilung)

Voraussetzungen zur Freigabe von Schwarzbereichen

Abfallentsorgung

Umgang mit künstlichen Mineralfasern

Erstellen der Anzeigen und weiterer Unterlagen
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Voraussetzung

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Nutzen

Erwerben Sie die Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang mit Asbestprodukten und mit dem Gefahrstoff Asbest. Erfahrene Referenten vermitteln Ihnen umfangreich die Sachkunde nach Nr. 2.7 Anlage 3 des TRGS (Technische Regel für Gefahrstoffe) 519. Der Lehrgang schließt die Sachkunde nach Anlage 4 ein: Laut Gefahrstoffverordnung sind Verantwortliche einer Sanierung von asbesthaltigen Produkten verpflichtet, sich als Sachkundige auszuweisen.

Die Schulung zum Erwerb der Sachkunde nach TRGS 519 umfasst den Überblick über Gesundheitsgefahren, Arbeitsschutz und Umweltschutz sowie über rechtliche Vorgaben. Innovative Unterrichtsmaterialien und der Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmenden erleichtern Ihnen die Umsetzung in die Praxis. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Sachkundenachweis nach Nr. 2.7 der TRGS 519 Anlage 3 für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Gefahrstoffen, einschließlich Asbestzementprodukten.

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