Rechtssicherer Umbau von Maschinen und Anlagen Anforderungen aus der BetrSichV und der MRL

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG
Übersicht
Dauer 1 Tag: 09.00 - 16.30 Uhr
Deutsch
Kurse

Starttermine
Dresden
678,30 EUR
27.03.2023

Hamburg
678,30 EUR
08.05.2023

Bremen
678,30 EUR
27.06.2023

Stuttgart
678,30 EUR
05.07.2023

Beschreibung

Betreiberpflichten, wesentliche Inhalte der Betriebssicherheitsverordnung

Bedeutung und Inhalte der Gefährdungsbeurteilung

Definition „wesentliche Veränderungen“

Herstellerpflichten nach Maschinenrichtlinie

Umfang eines Konformitätsbewertungsverfahren

Definitionen: Maschine, unvollständige Maschine, Anlage/Gesamtheit von Maschinen, Altmaschine

Risikobeurteilung: Vorgehensweise, Einschätzung der Auswirkungen von Veränderungen auf die Sicherheit der Maschine

Technische Dokumentation von Maschinen

Schnittstellen zwischen Herstellern und Betreibern, Verantwortlichkeiten

Probebetrieb, Inbetriebnahme, Abnahme
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Voraussetzung

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine weiteren Voraussetzungen notwendig.

Nutzen

So gelingt Ihnen der rechtsichere Umbau von Maschinen und Anlagen: Im Rahmen unseres Seminars erhalten Sie Antworten auf entscheidende Fragen. Dazu zählen Fragen wie „Wann ist eine Veränderung wesentlich?“ und „Welche Vorgaben machen die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die Maschinenrichtlinie (MRL)?“.

Sie lernen die Bedeutung der wichtigen Begrifflichkeiten kennen. Unsere Referenten zeigen Ihnen die Hersteller- und Betreiberpflichten auf. Weiterhin vermitteln sie Ihnen die Unterschiede zwischen Gefährdungsbeurteilung und Risikobeurteilung. Sie erhalten wertvolle Tipps rund um das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen.

In der Praxis werden häufig Veränderungen an Maschinen vorgenommen. Beispielsweise durch den Umbau aufgrund geänderter Herstellungsprodukte oder die Modernisierung, um verbesserte Ergebnisse zu erzielen. Auch die Kombination von Maschinen hat rechtliche Konsequenzen. In allen Fällen steht der Betreiber hier in der Verantwortung, die entsprechenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Die BetrSichV schreibt die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und den Nachweis der Sicherheit der Maschine vor.

Werden wesentliche Veränderungen vorgenommen, so wird der Betreiber im Sinne der MRL zum Hersteller. In der Konsequenz sind nun die Vorgaben der MRL in Bezug auf Risikobeurteilung, Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung verbindlich einzuhalten.

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Große Bahnstraße 31
22525 Hamburg

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www.tuev-nord.de

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Das Berufsleben ist immer mehr von Veränderungen geprägt, neue Technologien halten stetig Einzug. Auch die Wünsche von Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind im Wandel. Berufliche Weiterbildung ist daher essentiell, um im Beruf auf Augenhöhe zu bleiben und selbstbestimmt arbeiten zu können....


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