Geflüchtete, Asylbewerber und Geduldete
Über die Möglichkeit, in Deutschland bleiben und arbeiten zu können, entscheidet das Asylgesetz. Jede:r Geflüchtete muss in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen. Alle Anträge werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bearbeitet und entschieden. Je nach erfolgtem Bescheid werden sogenannte Aufenthaltstitel vergeben, die wiederum die Möglichkeiten für eine Integration in den Arbeitsmarkt aufzeigen.
Unterschieden wird zwischen Geflüchteten und Asylberechtigten mit einer Aufenthaltserlaubnis und Geduldeten mit einer Aufenthaltsgestattung. Je nach Titel ist der Zugang zum Arbeitsmarkt bestimmt – und damit die Möglichkeit, an Weiterbildungen oder Integrationskursen teilzunehmen. Geflüchtete und Asylberechtigte stehen dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung. Sie können sich für freie Stellen bewerben und über die Arbeitsagentur und die Jobcenter nach Stellen suchen oder sich für Weiterbildungen, die über die Bundesagentur für Arbeit vermittelt werden, bewerben. Natürlich können anerkannte Geflüchtete auch an Weiterbildungen teilnehmen, die über das Angebot der Agentur für Arbeit hinausgehen.
Geduldete und Asylbewerber:innen, deren Verfahren also noch nicht abgeschlossen sind, haben zunächst eine dreimonatige Sperre. In dieser Zeit soll bei Asylbewerber:innen eigentlich über ihren Antrag entschieden werden. Aufgrund der stark ansteigenden Zahl von Asylanträgen beträgt die durchschnittliche Dauer bis zu einer Entscheidung meist jedoch fünf bis sechs Monate. Nach dieser Wartefrist erfolgt allerdings nur ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang. Möchten Geduldete oder Asylbewerber:innen nun eine Beschäftigung aufnehmen und liegt ein konkretes Angebot vor, gilt der sogenannte nachrangige Arbeitsmarktzugang: über eine Arbeitserlaubnis entscheiden die jeweiligen Ausländerbehörden – in den meisten Fällen ist eine zusätzliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ebenfalls erforderlich.
Wichtig zu wissen: Seit Herbst 2015 soll über das Asylbeschleunigungsgesetz schneller über die Anträge von Geflüchteten mit einer hohen Bleibeperspektive entschieden werden. Momentan bezieht sich diese Regelung überwiegend auf Menschen aus Syrien, Irak, Iran und Eritrea. Diese Flüchtlingsgruppen werden dementsprechend zügiger und vermehrt nach einer Möglichkeit suchen, um Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erhalten.
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