Beschreibung
Aufbauseminar zur Qualifizierung Stufe 3S: Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen
Das Seminar richtet sich an Teilnehmer die bereits erfolgreich das Grundlagenseminar nach DGUV Information 209-093 (ehemals DGUV-Information 200-005) Kapitel 5 Nr. 5.1.4 in Verbindung mit Anhang 6 (Stand: 8/2021) zur Fachkundigen Person (FHV) für Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand (2S) absolviert haben. Mit der Qualifikation Stufe 3S für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen kann die Fehlersuche an unter Spannung stehenden HV-Komponenten durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug nicht spannungsfrei geschaltet oder die Spannungsfreiheit nicht festgestellt werden kann. Dasselbe gilt für Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern und bei Arbeiten mit entsprechendem Gefährdungspotential, z. B. für die Hochspannungsprüfung nach Herstellervorgaben. Jede Arbeit, bei der Beschäftigte mit Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen oder Vorrichtungen) HV-Komponenten oder Teile berühren können, gilt dann als Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen, wenn der spannungsfreie Zustand nicht sichergestellt ist und eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.Qualifizierungsinhalte der Stufe 3S:
- Sichere Arbeitsverfahren für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen
- Arten, Aufbau, spezifische Eigenschaften und Gefährdungspotenzial von HV-Energiespeichern
- Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten
- mindestens eine Qualifikation nach der Stufe 2S,
- mindestens 18 Jahre alt ist,
- eine erfolgreich abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung (9 Unterrichtseinheiten nach DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“) hat und
- gesundheitlich geeignet ist. Das kann beispielsweise durch eine Eignungsuntersuchung nach DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ sichergestellt werden.
- Fachkundige Person für Arbeiten
an HV-Systemen (Stufe 2S) - Grundlagen
- Bildungsscheck
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Kommende Starttermine
1 verfügbarer Starttermin
Voraussetzungen
Abschlussqualifikation / Zertifikat
Aufbauseminar zur Qualifizierung Stufe 3S: Fachkundige Person für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen
Das Seminar richtet sich an Teilnehmer die bereits erfolgreich das Grundlagenseminar nach DGUV Information 209-093 (ehemals DGUV-Information 200-005) Kapitel 5 Nr. 5.1.4 in Verbindung mit Anhang 6 (Stand: 8/2021) zur Fachkundigen Person (FHV) für Arbeiten an HV-Systemen im spannungsfreien Zustand (2S) absolviert haben. Mit der Qualifikation Stufe 3S für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen kann die Fehlersuche an unter Spannung stehenden HV-Komponenten durchgeführt werden, wenn das Fahrzeug nicht spannungsfrei geschaltet oder die Spannungsfreiheit nicht festgestellt werden kann. Dasselbe gilt für Arbeiten an unter Spannung stehenden Energiespeichern und bei Arbeiten mit entsprechendem Gefährdungspotential, z. B. für die Hochspannungsprüfung nach Herstellervorgaben. Jede Arbeit, bei der Beschäftigte mit Körperteilen oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen oder Vorrichtungen) HV-Komponenten oder Teile berühren können, gilt dann als Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen, wenn der spannungsfreie Zustand nicht sichergestellt ist und eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.Qualifizierungsinhalte der Stufe 3S:
- Sichere Arbeitsverfahren für Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Systemen
- Arten, Aufbau, spezifische Eigenschaften und Gefährdungspotenzial von HV-Energiespeichern
- Arbeiten an unter Spannung stehenden HV-Komponenten
- mindestens eine Qualifikation nach der Stufe 2S,
- mindestens 18 Jahre alt ist,
- eine erfolgreich abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung (9 Unterrichtseinheiten nach DGUV Information 204-022 „Erste Hilfe im Betrieb“) hat und
- gesundheitlich geeignet ist. Das kann beispielsweise durch eine Eignungsuntersuchung nach DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ sichergestellt werden.
- Fachkundige Person für Arbeiten
an HV-Systemen (Stufe 2S) - Grundlagen
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