Beschreibung
Strahlenschutz an Beschleunigern – Komplettkurs Betrieb und Errichtung
Module GH + OH + BH
Auch für Strahlenschutzbeauftragte, die für die Errichtung bzw. den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung verantwortlich sind, ist der Erwerb einer Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 47 der Strahlenschutzverordnung vorgeschrieben und somit die erfolgreiche Teilnahme an behördlich anerkannten Fachkundekursen erforderlich.Dieser Kurs vermittelt die Kenntnisse zur Fachkunde im Strahlenschutz für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen, die einer Genehmigung zur Errichtung nach § 10, 12 (1) des Strahlenschutzgesetzes bedürfen.
Die Kursinhalte entsprechen Anlage E der "Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde" sowie dem "Lernzielkatalog des Fachverbandes für Strahlenschutz".
Demonstrationsversuche an Beschleunigern
Gesetzliche Grundlagen, Empfehlungen und Richtlinien
Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten
Naturwissenschaftliche und strahlenbiologische Grundlagen
Wirkung von Strahlung auf Mensch und Materie
Dosisbegriffe und Risikobetrachtungen
Ärtzliche Überwachung
Dosimetrie, Radioaktivität und Strahlungsfelder an Beschleunigern
Strahlenschutztechnik, Strahlenschutzsicherheit
Strahlenschutzmesstechnik an Beschleunigern.
Der Kurs schließt mit einer Prüfung ab. Die erfolgreiche Teilnahme ist von der zuständigen Behörde zum Nachweis der Fachkunde für die Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S2.2, S2.3, S4.1, S4.2, S5, S6.1, S6.2, S6.3 und S6.4 mit bundesweiter Gültigkeit anerkannt.
Für Teilnehmer, die die erforderlichen Module GH und OH bereits nachweisen können, besteht die Möglichkeit, nur das Aufbaumodul BH (ST161) zu belegen.
Dauer: 10 Tage
Verantwortlich: Dr. Thomas Rabung
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