Betriebliches Eingliederungsmanagement

TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG, in Hamburg (+14 Standorte)
Dauer
Dauer 2 Tage: 09.00 - 16.30 Uhr
Webseite des Anbieters
Sprache
Deutsch
Dauer
Dauer 2 Tage: 09.00 - 16.30 Uhr
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Deutsch
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Beschreibung

BEM und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Arbeitsrechtliche Aspekte des BEM
- Gesetzliche Grundlage - § 167 Abs. 1 & 2 SGB IX
- Krankheitsbedingte Kündigung & BEM
- Datenschutz, Datenspeicherung & Datenweitergabe
- Ziele des BEM

Umsetzung der Regelung im Betrieb
- Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung
- Nutzen aus Arbeitnehmersicht und Arbeitgebersicht

Ursachen von Langzeiterkrankungen

Strukturen zur Umsetzung der BEM-Vereinbarung in der Arbeitspraxis
- Die 6 Schritte des BEM-Prozesses
- Akteure im BEM
- Aufgaben & Rollen aller Beteiligten
- BEM-Koordinator/-in

Kommunikation im BEM
- Erstgespräche und Kerngespräche praktisch durchführen
- Gespräche bei psychisch bedingter Arbeitsunfähigkeit

Selbstwahrnehmung in BEM-Gesprächen
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Voraussetzung

Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.

Nutzen

Im Seminar legen Sie die Grundsteine für ein maßgeschneidertes BEM-Konzept in Ihrem Unternehmen: Erfahrene Referenten machen Sie mit den gesetzlichen Grundlagen und arbeitsrechtlichen Aspekten vertraut. Sie lernen die Aufgaben und Rollen der BEM-Beteiligten kennen und erfahren, mit welchen Maßnahmen Sie die Regeln in Ihrem Unternehmen umsetzen.

Zusätzlich erhalten Sie eine Einführung in die Grundregeln der Kommunikation und erproben die Anwendung einer ziel- und lösungsorientierten Gesprächsführung. Zusammen mit einer Psychologin lernen Sie wichtige Aspekte von BEM-Gesprächen bei psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeiten kennen: Demografischer Wandel, Zunahme psychisch bedingter Erkrankungen, Arbeitsverdichtung sowie Informationsflut sind Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt. Für Unternehmen gewinnt der Erhalt der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter/-innen zunehmend an Bedeutung. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde bereits 2004 in § 167 Abs. 2 SGB IX gelegt. Danach sind Unternehmen verpflichtet, jedem Mitarbeiter, der sechs Wochen oder länger krankheitsbedingt ausgefallen ist, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.

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Das Berufsleben ist immer mehr von Veränderungen geprägt, neue Technologien halten stetig Einzug. Auch die Wünsche von Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind im Wandel. Berufliche Weiterbildung ist daher essentiell, um im Beruf auf Augenhöhe zu bleiben und selbstbestimmt arbeiten zu können....

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