Dem Fachkräftemangel entgegenwirken

Fachkräfte werden überall gebraucht. Ob bei IT-Problemen oder bei Handwerksangelegenheiten im Haushalt, wir alle benötigen hin und wieder schnelle, fachkundige Hilfe. Am 1.3.2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten, das es Fachkräften ermöglicht, leichter nach Deutschland einzureisen. Welche Voraussetzungen braucht es, was ändert sich und welchen Effekt hat dies auf den Arbeitsmarkt?

Dem Fachkräftemangel entgegenwirken

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt in Kraft

Wir kennen das alle: Fachkräfte werden überall gebraucht. Ob bei IT-Problemen oder bei Handwerksangelegenheiten im Haushalt, wir alle benötigen hin und wieder schnelle, fachkundige Hilfe. Die Bundesregierung hat daher ein neues Gesetz beschlossen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Am 1.3.2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft, das es Fachkräften ermöglicht, leichter nach Deutschland einzureisen. Doch welche Voraussetzungen braucht es dafür, was ändert sich dadurch und welchen Effekt hat dies auf den Arbeitsmarkt?

Wer gilt als Fachkraft?

Bei dem im Juni 2019 verabschiedeten Gesetz werden all diejenigen als Fachkraft bezeichnet, die aus Nicht-EU-Ländern als Hochschulabsolventen oder mit einer qualifizierten Berufsausbildung nach Deutschland einreisen möchten, um dort die angestrebte Tätigkeit auszuüben. Hierbei kann die Fachkraft jedoch auch ähnliche Arbeiten übernehmen, die ihrem Abschluss entsprechen. Damit ist der Arbeitsmarkt in Deutschland nicht mehr nur hochqualifizierten Fachkräften vorbehalten, sondern auch für diejenigen offen, die eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Welche Voraussetzungen braucht es für die Einreise?

Damit Fachkräfte leichter einreisen können, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:

  • Vorliegen eines in Deutschland anerkannten Hochschulabschlusses oder einer qualifizierten Berufsausbildung
  • Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung für sechs Monate, in denen sie eine Arbeit suchen können. Dafür muss jedoch gewährleistet sein, dass
    • deutsche Sprachkenntnisse, mindestens Niveau B2, vorliegen, und
    • der Lebensunterhalt selbst bestritten werden kann.
  • Fachkräfte mit Hochschulabschluss können darüber hinaus eine Probearbeitszeit von zehn Wochen im gewünschten Beruf absolvieren, ohne spezielle Sprachkenntnisse vorweisen zu müssen

Was ändert sich mit dem neuen Gesetz?

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird es Personen mit entsprechender Ausbildung erleichtert, in Deutschland eine Arbeit zu finden. Mit dem Gesetz wird auf die sogenannte Vorrangprüfung verzichtet, in der bislang geprüft wurde, ob ein deutscher Bewerber vorzuziehen wäre. Somit werden Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern in Zukunft nicht mehr auf die Berufe der Positivliste beschränkt, sondern können gemäß ihrer Ausbildung einen entsprechenden Beruf ergreifen. Die Positivliste beschreibt Stellen, die unter bestimmten Bedingungen von Ausländern besetzt werden können. Deutschland will mit dem Gesetz dem Fachkräftemangel entgegenwirken und offene Bewerberstellen in jenen Branchen auffüllen.

Effekt auf den deutschen Arbeitsmarkt

Deutsche Unternehmen können nun aus dem Vollen schöpfen, was die Besetzung ihrer Stellen angeht, da Nicht-EU-Fachkräfte nicht mehr gezwungen sind, nur in den Berufen der Positivliste zu arbeiten. Gleichzeitig sieht das Gesetz jedoch auch eine Verordnungsermächtigung vor, sodass die Vorrangprüfung bei Veränderung der Arbeitsmarktsituation wieder in Kraft treten kann. 

Darüber hinaus spielt die Ausländerbehörde in zwei Punkten eine große Rolle. Das Gesetz sieht zum einen vor, dass bei den Ausländerbehörden alle Verwaltungsverfahren zentral gebündelt werden sollen, um die Einreise der Arbeitsmigration auf kleinem Wege zu halten.

Zum anderen müssen Arbeitgeber künftig von der Meldepflicht Gebrauch machen, wenn das Arbeitsverhältnis mit der Fachkraft vorzeitig beendet wird, ansonsten wird ein Bußgeld fällig. So muss der Arbeitgeber die Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen informieren.

Von daher bleibt abzuwarten, ob das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wie erhofft mehr Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland bringt oder ob diese ob der steigenden Verwaltungslast mit längeren Wartezeiten zu rechnen haben. Es ist jedoch positiv, dass Deutschland die Visumverfahren in Zukunft dank der wegfallenden Vorrangprüfung für Arbeitgeber wie Fachkräfte gleichermaßen planbarer gestaltet. So werden die IT-Probleme oder das handwerkliche Problem im Haushalt in Zukunft hoffentlich schneller gelöst!

Weiterführendes zum Thema: Interkulturelle Trainings, Recruiting.

#Autor#

Svenja Oeder

Communications Manager (mehr anzeigen)
Svenja ist als Communications Manager bei kursfinder.de tätig. Sie sorgt als Redaktionsleitung unter anderem dafür, dass die Webseite nutzerfreundlich und SEO-optimiert gestaltet ist, sodass die Portalnutzer:innen zu der Weiterbildung gelangen, die sie weiterbringt. Dazu stellt sie mit ihrem Website-Team sicher, dass die Kurse der Anbieter auf kursfinder.de ansprechend dargestellt werden. Neben ihrer Website-Tätigkeit stammen alle Beiträge des kursfinder.de-Wissensguides aus ihrer Feder. In diesem wird regelmäßig ein neuer, kurzweiliger Artikel veröffentlicht, der den Lesenden entweder eine neue Kompetenz aufzeigt oder Zusatzwissen im Job vermittelt. (weniger anzeigen)

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Svenja ist als Communications Manager bei kursfinder.de tätig. Sie sorgt als Redaktionsleitung unter anderem dafür, dass die Webseite nutzerfreundlich und SEO-optimiert gestaltet ist, sodass die Portalnutzer:innen zu der Weiterbildung gelangen, die sie weiterbringt. Dazu stellt sie mit ihrem Website-Team sicher, dass die Kurse der Anbieter auf kursfinder.de ansprechend dargestellt werden. Neben ihrer Website-Tätigkeit stammen alle Beiträge des kursfinder.de-Wissensguides aus ihrer Feder. In diesem wird regelmäßig ein neuer, kurzweiliger Artikel veröffentlicht, der den Lesenden entweder eine neue Kompetenz aufzeigt oder Zusatzwissen im Job vermittelt.

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