Für welche Weiterbildungen besteht ein Anspruch?
- für berufliche Weiterbildungen
- für Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von mehreren Tagen am Stück oder in Intervallen
- für Weiterbildungen mit in der Regel 8, täglich jedoch mindesten 6 Unterrichtsstunden
Hier geht's zu Bildungsurlauben
Wieviel Anspruch auf Bildungsurlaub besteht?
- bei einer 5-Tage-Woche 5 Tage pro Jahr (eine Zusammenfassung von 2 Jahren ist möglich)
Wann besteht überhaupt ein Anspruch?
- Anspruch besteht für Arbeitnehmer und Auszubildende
- bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten
- Beamte und Richter haben KEINEN Anspruch
Welche Fristen sind einzuhalten?
- Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn vorliegen.
- Der Arbeitgeber muss in der Regel 3 Wochen vor Kursbeginn über den Antrag entscheiden (spätestens jedoch 3 Tage vor Kursbeginn).
Welche Einschränkungen gibt es?
- In Betrieben mit bis zu 5 Beschäftigten gibt es keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Rechtsgrundlage
Bildungsfreistellungsgesetz
Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt findest du hier.
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