Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt

Bis zu einer Woche bezahlten Bildungsurlaub gibt es für Beschäftigte. kursfinder.de bietet Ihnen daher eine Übersicht zum Anspruch auf Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt.

Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt

Für welche Weiterbildungen besteht ein Anspruch?

  • für berufliche Weiterbildungen
  • für Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von mehreren Tagen am Stück oder in Intervallen
  • für Weiterbildungen mit in der Regel 8, täglich jedoch mindesten 6 Unterrichtsstunden

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Wieviel Anspruch auf Bildungsurlaub besteht?

  • bei einer 5-Tage-Woche 5 Tage pro Jahr (eine Zusammenfassung von 2 Jahren ist möglich)

Wann besteht überhaupt ein Anspruch?

  • Anspruch besteht für Arbeitnehmer und Auszubildende
  • bei einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten
  • Beamte und Richter haben KEINEN Anspruch

Welche Fristen sind einzuhalten?

  • Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn vorliegen.
  • Der Arbeitgeber muss in der Regel 3 Wochen vor Kursbeginn über den Antrag entscheiden (spätestens jedoch 3 Tage vor Kursbeginn).

Welche Einschränkungen gibt es?

  • In Betrieben mit bis zu 5 Beschäftigten gibt es keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Rechtsgrundlage

Bildungsfreistellungsgesetz

Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung in Sachsen-Anhalt finden Sie hier.

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Häufig gestellte Fragen

  • Wenn du als Arbeitnehmer:in in Sachsen-Anhalt Bildungsurlaub beanspruchen willst, musst du deinem Arbeitgeber den zugehörigen Antrag spätestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung vorlegen. Dieser muss bis drei Wochen vor Kursbeginn über deinen Antrag entscheiden.

  • Wenn du in Sachsen-Anhalt arbeitest, hast du bei einer Fünf-Tage Woche Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr. Du kannst den Bildungsurlaub jedoch auch bündeln und so für zwei Jahre zehn Tage in Anspruch nehmen.

  • Anspruch auf Bildungsurlaub haben in Sachsen-Anhalt arbeitende Arbeitnehmer:innen und Auszubildende ab einer Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten. Beamte, Beamtinnen und Richter:innen haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

#Autor#

Vanessa Schäfer

Head of Content (mehr anzeigen)
Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit. (weniger anzeigen)

Über

Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit.

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