Betriebliches Eingliederungsmanagement: Überblick

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Überblick

Nach Arbeitsunfähigkeit in den Job zurückkehren

Sind Arbeitnehmer länger als sechs Wochen oder wiederholt krankgeschrieben, liegt es seit Mai 2004 nach § 167 Abs. 2 SGB IX in der Pflicht des Arbeitgebers, den Mitarbeitenden gezielt wieder in das Berufsleben zurückzuholen, ihn also betrieblich einzugliedern. Wie das aussehen kann, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Was beinhaltet das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?

Ist das BEM anberaumt worden, gilt es nun für den Arbeitgeber, gemeinsam mit dem erkrankten Arbeitnehmer herauszufinden, welche Ursache die Arbeitsunfähigkeit haben konnte. In den meisten Fällen ist dies auf den Arbeitsplatz zurückzuführen. Hierzu ist ein sogenanntes BEM-Gespräch zu führen, das sich auf Diskretion berufen muss. Heißt, der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Arbeitnehmer unter vier Augen zu einem persönlichen Gespräch einzuladen, ohne den Mitarbeiter vor der gesamten Belegschaft bloßzustellen. 

Dem Arbeitnehmer steht zudem frei, ob er am BEM-Gespräch teilnimmt oder nicht. Willigt er oder sie jedoch ein, geht es nun um Datenschutz- und inhaltliche Fragen. Laut DSGVO sind personenbezogenen Daten wie Arztbriefe oder Befunde nur im Rahmen des BEM zulässig und dürfen nicht in der Personalakte vermerkt werden. Dort darf die Personalabteilung lediglich eintragen, dass ein BEM angeboten wurde und wie die Resonanz des Mitarbeiters ausfiel. Auch ein fehlgeschlagenes BEM-Gespräch wird dort vermerkt, etwa, wenn die Beteiligten zu der Übereinkunft kamen, dass keine Maßnahme zu einer Verbesserung führen würde.

Für die Bestimmung der Maßnahmen können etwa der Betriebs- oder Werksarzt herangezogen werden, sofern dieser vorhanden ist. Falls nicht, sind Rehabilitationsträger oder das Integrationsamt weitere Anlaufstellen. Zu den Maßnahmen können beispielsweise zählen:

  • technische Hilfsmittel am Arbeitsplatz (wenn der Arbeitnehmer körperliche Leiden hat und Unterstützung benötigt)
  • flexiblere Arbeitszeiten zur Unterstützung der beruflichen Wiedereingliederung
  • Anpassung des Arbeitsplatzes hinsichtlich Lichteinfall, Zugluft und Ähnlichem
  • Besprechung einer alternativen Tätigkeit im Unternehmen, wenn der Arbeitnehmer der bisherigen nicht mehr nachkommen kann

In den meisten Fällen wählen Unternehmen die sogenannte stufenweise Wiedereingliederung. Ist die Zusage seitens Arbeitgeber und Krankenkasse erteilt, erstellt der Arzt mit dem Arbeitnehmer einen Stufenplan, in dem festgelegt wird, in welchem Rhythmus der Arbeitnehmer die Arbeit schrittweise aufnehmen darf und zu wie vielen Stunden er zur Arbeit erscheinen soll. Dieser Plan sieht die schrittweise Erhöhung der darin festgelegten Maßnahmen vor. In dieser Zeit steht dem Arbeitnehmer ein Arzt zur Seite, der ihn regelmäßig medizinisch begleitet und in diesem Zuge auch die Intervalle anpassen kann. Während der stufenweisen Wiedereingliederung bezieht der Mitarbeiter entweder Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse oder Übergangsgeld der gesetzlichen Rentenversicherung.

Vorteile des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Von einem BEM profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch deren Vorgesetzte. Wie sieht das jedoch im Detail aus?

Ressource Mitarbeiter

Zufriedene und gesunde Mitarbeiter erzielen gute Arbeitsresultate und steigern damit den Umsatz und die Produktivität des Unternehmens. Eine Investition in diese Ressource ist also Gold wert!

Kosten senken

Langfristig erkrankte Mitarbeiter stellen einen Kostenfaktor dar, der oftmals nicht zu unterschätzen ist. Der Arbeitgeber hat Ausgaben hinsichtlich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Auszahlung von Überstunden oder Nachbesetzung der Stelle. Daher stellt ein gutes BEM sicher, dass diese Kosten durch die effektive und schnelle Wiedereingliederung des Mitarbeiters kompensiert werden.

Sicherung von Wissen

Das BEM ist eine sinnvolle Maßnahme, um Mitarbeiter trotz Krankheit im Unternehmen zu halten. Damit geht einher, dass das gesammelte Wissen des Arbeitnehmers in der Firma erhalten bleibt und nicht verloren geht.

Reaktion auf demographischen Wandel

Unsere Gesellschaft wird älter. Den Angaben des Statistischen Bundesamts zufolge wird die Anzahl der Menschen im erwerbstätigen Alter bis 2035 um vier bis sechs Millionen zurückgehen. Zur Einordnung: Im ersten Quartal 2021 waren 44,4 Millionen mit einem Arbeitsort in Deutschland beschäftigt. 

Das BEM dient daher auch der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit von älteren Mitarbeitern, gerade im Hinblick darauf, dass für die Jahrgänge nach 1964 das Rentenalter auf 67 datiert ist und auch in diesem Alter ein gesundes Arbeiten möglich sein sollte.

Arbeitgeberattraktivität

Es ist längst nicht mehr der Fall, dass Menschen ihren Arbeitsplatz rein nach dem Tätigkeitsfeld auswählen. Weiche Faktoren wie Sozialleistungen und andere Benefits stellen einen immer wichtiger werdenden Faktor dar. Investiert ein Unternehmen nicht nur in präventive Gesundheitsmaßnahmen, sondern auch in die Rehabilitation des Mitarbeiters seitens BEM, dient dies dem Imagegewinn des Unternehmens und steigert die Reputation als guter und sozialer Arbeitgeber.

Mehr Wissen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement erhalten Sie in diesen Kursen.

Svenja Oeder
Website-Managerin

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