Beschreibung
Die Gestaltung von Ingenieurverträgen
Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie der HOAI
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Abschluss von Ingenieurverträgen entwickeln sich derzeit rasant. Zum 1. Januar 2018 sind die Vorschriften des Bau- und Planungsvertragsrechts in Kraft getreten, die für alle Ingenieurverträge gelten, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen worden sind. Die gesetzlichen Vorschriften sind teilweise sehr positiv für die Planer, sind leider aber noch nicht wirklich in der Praxis angekommen. Am 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI nicht mit der europäischen Dienstleistungsrichtlinie vereinbar sind. Zwischenzeitlich liegt der Entwurf der neuen Ermächtigungsgrundlage für die HOAI, das Gesetz zur Regelung von Architekten- und Ingenieurleistungen, vor. Es ist zu erwarten, dass das Gesetz im Herbst in Kraft treten. Parallel wird an der Überarbeitung der HOAI gearbeitet, die zukünftig keine verbindlichen Mindest- und Höchstsätze mehr haben wird, die Struktur zur Honorarermittlung jedoch erhalten bleibt.Das Seminar beleuchtet die für den Ingenieurvertrag relevanten Vorschriften des Bau- und Planungsvertragsrechts sowie die Auswirkungen der HOAI auf die Praxis.
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