Überstunden: So können Sie sie ausgleichen

Allein im Jahr 2021 haben Arbeitnehmer:innen in Deutschland statista.de zufolge insgesamt über 1700 Millionen Überstunden geleistet – mehr als die Hälfte davon unbezahlt. Ist das überhaupt zulässig? Wie lassen sich Überstunden ausgleichen? Das und einiges mehr werden wir für Sie beleuchten.

Überstunden: So können Sie sie ausgleichen

Überblick über das Erfassen, Abfeiern und Auszahlen von Überstunden

Hier mal eine Stunde länger, weil das Kundengespräch länger als geplant dauert. Dort noch eine halbe Stunde mehr, weil die Präsentation bis am Abend fertiggestellt sein muss. Da noch ein paar Minuten zusätzlich, weil die Technik streikt. Überstunden läppern sich schneller zusammen als man glaubt. Allein im Jahr 2021 haben Arbeitnehmer:innen in Deutschland statista.de zufolge insgesamt über 1700 Millionen Überstunden geleistet – mehr als die Hälfte davon unbezahlt. Ist das überhaupt zulässig? Wie lassen sich Überstunden ausgleichen? Das und einiges mehr werden wir für Sie beleuchten.

Was hat es mit Überstunden auf sich?

Überstunden beschreiben die Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit. Liegt die wöchentliche Arbeitszeit laut Ihres Arbeitsvertrags bei 38,5 Stunden und Sie arbeiten aufgrund des Arbeitsaufkommens in dieser Woche 40 Stunden, so machen Sie eineinhalb Überstunden in dieser Woche. 

Müssen Sie Überstunden leisten?

Es gibt kein Gesetz, das Sie zu Überstunden verdonnert. Eine Ausnahme bilden hier jedoch Krisen- oder Notfallsituationen sowie Sonderregelungen für bestimmte Branchen und Arbeitnehmer:innen, etwa im Gesundheitswesen. Dort muss im Notfall eine medizinische Versorgung sichergestellt werden.

Doch auch wenn es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, so findet sich in den meisten Arbeits- und Tarifverträgen oder alternativ in einer Betriebsvereinbarung eine Klausel zum Thema Überstunden. Nur wenn vertraglich keine Regelung besteht, können Sie Überstunden verweigern. Andernfalls begehen Sie unter Umständen Arbeitsverweigerung – und das kann Konsequenzen bis zur Kündigung nach sich ziehen.

Welche vertraglichen Regelungen gibt es?

In vielen Fällen ist bereits im Arbeits- oder Tarifvertrag klar definiert, in welchem Umfang Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet werden können. Finden Sie darin keine Überstundenklausel, dann schauen Sie, ob es eine Betriebsvereinbarung gibt, die den Umgang mit Überstunden regelt. Betriebsvereinbarungen werden in Absprache mit dem Betriebsrat aufgesetzt. Überstundenregelungen in einer Betriebsvereinbarung sind daher häufig arbeitnehmerfreundlicher als etwa im Arbeits- oder Tarifvertrag. Gibt es keine vertragliche Klausel, muss ein Ausgleich der Überstunden stattfinden, wenn das im Betrieb und der Branche üblich ist.

Werden Überstunden immer vergütet?

Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf den Abbau von Überstunden, allerdings keinen auf Vergütung der Überstunden. Auch hier hängt es davon ab, was vertraglich geregelt ist. In vielen Arbeits- oder Tarifverträgen finden sich Klauseln wie “Bis zu 10 Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten”. Bei solchen Klauseln muss kein Ausgleich erfolgen. Anders sieht es jedoch mit pauschalen Formulierungen wie “Mit dem Gehalt sind sämtliche Überstunden abgegolten”. Diese sind unwirksam.

Übrigens: Im Zusammenhang mit Überstunden gibt es zahlreiche Sonderregelungen, etwa nach Branchen, Alter, bei Teilzeitbeschäftigung oder in Führungsposition, bei bestehender Schwangerschaft oder Schwerbehinderung,etc. Hier sollten Sie sich spezifisch informieren.

Ausgleich von Überstunden

Für den Überstundenausgleich gibt es zwei Möglichkeiten: eine Auszahlung der Überstunden oder einen Freizeitausgleich. Die Auszahlung ist eine finanzielle Vergütung. Häufig wird dabei der reguläre Stundenlohn herangezogen. Bei einem Zeitausgleich erhalten Sie zusätzlich freie Tage oder Stunden. Kombiniert mit Gleitzeit können Sie so etwa auch mal nur einen halben Tag arbeiten, morgens später anfangen oder nachmittags früher aufhören.

Erfassen der Arbeitszeit

Wichtigste Grundlage für den Anspruch auf Überstundenausgleich ist eine Zeiterfassung. Durch diese erhält der/die Vorgesetzte Kenntnis über die Überstunden. Denn im Zweifel liegt die Beweislast von Überstunden bei dem/der Mitarbeiter:in. In den meisten Unternehmen gibt es ein System zur Zeiterfassung. Ob das die klassische Stechuhr ist oder eine Excel-Tabelle, ist zweitrangig. Hauptsache die Arbeitszeiten werden dokumentiert – so dass Ansprüche am Ende auch nachgewiesen werden können.

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Vanessa Schäfer

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit. (weniger anzeigen)

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit.

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