Stärkere Förderung beruflicher Bildung durch neues Gesetz

Der deutsche Bundestag hat das Arbeit-von-morgen-Gesetz beschlossen, um Arbeitskräfte in herausfordernden Zeiten zu stärken. Es sieht unter anderem eine verbesserte Förderung für berufliche Weiterbildung vor. Wir werfen einen Blick auf das neue Gesetz.

Stärkere Förderung beruflicher Bildung durch neues Gesetz

Bundestag beschließt das Arbeit-von-morgen-Gesetz

Digitalisierung und Strukturwandel sind in vollem Gang. Der deutsche Bundestag hat nun reagiert und das Arbeit-von-morgen-Gesetz beschlossen, um Arbeitskräfte in herausfordernden Zeiten zu stärken. Die Fördermöglichkeiten der Arbeitsmarktpolitik werden mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung, wie das Gesetz offiziell heißt, weiterentwickelt.

Mit dem Gesetz sollen die Herausforderungen für die Arbeitswelt, die der Strukturwandel hin zu einer emissionsarmen und digitalen Wirtschaft mit sich bringt, angegangen werden. Denn die Regierung erkennt den Bedarf, die Qualifikationen und Kompetenzen der Beschäftigten anzupassen, um die Menschen im Land auf die Arbeit von morgen vorzubereiten.

Folgende Verbesserungen sieht das Gesetz vor:

  • Die bereits durch das Qualifizierungschancengesetz verbesserte Förderung der Weiterbildung wird mit dem neuen Gesetz weiter ausgebaut. Vor allem in besonders vom Strukturwandel betroffenen Unternehmen soll die Förderung weiter verbessert werden: Die Fördersätze steigen um weitere 10 Prozentpunkte, wenn größere Teile der Belegschaft qualifiziert werden.

  • Das Gesetz honoriert Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zur beruflichen Weiterbildung mit einer Steigerung der Fördersätze um weitere 5 Prozentpunkte.

  • Ab 2021 können Betriebe für ihre Beschäftigten diese Förderleistungen per Sammelantrag beantragen.

  • Die Mindestdauer geförderter Weiterbildungen wird von mehr als 160 auf mehr als 120 Stunden gesenkt, so dass mehr Arbeitnehmer von den verbesserten Förderbedingungen profitieren können.

  • Das Gesetz fördert Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss bei der beruflichen Nachqualifizierung, sofern der Abschluss die Beschäftigungsfähigkeit steigert.

  • Unabhängig von Alter und Berufsabschluss und über das Ende des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld hinaus kann in Zukunft auch Qualifizierung in der Transfergesellschaft gefördert werden.

  • Um die hohe Qualität von Weiterbildungsmaßnahmen zu sichern, steigen durch das Gesetz die Kostensätze an und erlauben dadurch mehr Spielraum bei der Zulassung der Maßnahme.

  • Weil es in der Arbeitswelt auf eine gute Berufsausbildung ankommt, wird mit dem Gesetz die Assistierte Ausbildung verankert und weiterentwickelt.

  • Außerdem unterstützt das Gesetz ausbildungsbegleitend auch Grenzgänger, die in einem Betrieb in Deutschland ausgebildet werden.

  • Mit dem Gesetz wird zudem die Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit gestärkt und modernisiert: Bereits ab 2022 soll die Arbeitslos- und Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit elektronisch erfolgen, Beratungstermine können dann auch via Videotelefonie wahrgenommen werden.

Folgende weitere Lösungen für die Corona-Krise werden mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz geschaffen:

  • Das Gesetz stellt die Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten und weiteren betrieblichen Mitbestimmungsgremien sicher, indem bis Ende 2020 Sitzungen und Beschlussfassungen auch per Telefon- und Videokonferenz durchgeführt werden können. Dasselbe gilt auch für Einigungsstellen. Bis zum Jahresende ist es ferner erlaubt, Betriebsversammlungen audio-visuell auszutragen.

  • Mit dem Gesetz wird die Bundesregierung ermächtigt, in krisenhaften Situationen die Laufzeit des Kurzarbeitergeldes befristet auf bis zu 24 Monate zu verlängern, ohne dass der gesamte Arbeitsmarkt von der Krise betroffen ist. Diese Regelung gilt für Branchen und Regionen, die erheblich von den Auswirkungen der Krise betroffen sind.

  • Wer Kurzarbeitergeld bezieht und während des Arbeitsausfalls eine Nebentätigkeit in systemrelevanten Branchen als Minijobber aufnimmt, bekommt ab April das daraus erzielte Einkommen nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. 
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Vanessa Schäfer

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit. (weniger anzeigen)

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Vanessa arbeitete fast 7 Jahre als Head of Content bei kursfinder.de. Als kreativer Kopf hat sie mit ihrem Redaktionsteam redaktionelle Beiträge und Reports erstellt. Außerdem versorgte sie die Nutzer:innen des Portals mit Lesestoff rund ums Thema Weiterbildung und Berufsalltag durch den kursfinder-Newsletter und war zuständig für die Pressearbeit.

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